Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 149

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4. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Bericht (III-21 der Beilagen) des Universitätenkuratoriums im Sinne des § 83 Abs. 3 des UOG 1993 über seine Tätigkeit vom 1. Januar 1998 bis 31. Dezember 1998, vorgelegt vom Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr (30 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schöggl als erster Redner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 9 Minuten. – Bitte.

20.50

Abgeordneter Dipl.-Ing. Leopold Schöggl (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Hohes Haus! Wenn wir den Bericht des Universitätenkuratoriums diskutieren, dann können wir an und für sich nahtlos an die Diskussion des Hochschulberichtes anknüpfen, weil auch in diesem ähnliche Probleme aufgezeigt und entsprechende Vorschläge gemacht werden.

Vorerst möchte ich allerdings einige grundsätzliche Anmerkungen zum Universitätenkuratorium machen. – Dieses Kuratorium wurde in erster Linie zur Beobachtung und Evaluierung des Kippens der Universitäten in das UOG 1993 eingerichtet. Es arbeitet mit hohem Engagement und liefert pflichtgemäß den jährlichen Bericht ab. Es besteht allerdings die Frage, inwieweit dieser Bericht verbindlich ist, inwieweit also Maßnahmen oder Konsequenzen aus diesem Bericht abzuleiten sind beziehungsweise ob es sogar etwas wie zeitliche Vorgaben zur Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen geben soll.

Meine Damen und Herren! Die Antwort auf diese Frage ist, dass eher unverbindliche Empfehlungen darin enthalten sind, und daraus ziehe ich den Schluss, dass die Aufgaben, Kompetenzen und Befugnisse des Universitätenkuratoriums neu definiert werden müssen.

Zu einigen Punkten dieses Berichts: Es sind nun alle Universitäten – wie schon erwähnt – in das neue UOG gekippt. Das wurde auch entsprechend gefeiert. Dennoch beginnen die Universitäten nur sehr zögerlich, die neuen Möglichkeiten der Autonomie zu nützen.

Im Bericht wird aber auch ganz klar ausgesagt, dass Strukturreformen besonders im Bereich der Kleinstinstitute notwendig beziehungsweise unabdingbar sein werden, dass diese besonders zur Effizienzsteigerung und Qualitätssteigerung unseres Universitätswesens notwendig sein werden. Außerdem werden Ausstattungsdefizite geortet, allerdings wird – wie wir wissen – Geld immer wieder knapp sein. Im Hinblick darauf werden Prioritäten eingefordert, um diese Ausstattungsdefizite schwerpunktmäßig beseitigen zu können. Wir würden allerdings etliche deutlichere Hinweise hinsichtlich der Vorgangsweise und konkretere Ansätze betreffend der Schwerpunktbildung erwarten.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass inneruniversitäre Planungsabläufe noch suboptimal laufen und zu verbessern sind und dass Verwaltungsstrukturen zu optimieren sind. All das sind aber mehr oder weniger bekannte Tatsachen, daher wären auch diesbezüglich konkretere Hinweise des Universitätenkuratoriums und exaktere Ansätze, wo man konkrete Maßnahmen sehr rasch umsetzen soll, wünschenswert. Das Universitätenkuratorium bleibt dies aber mehr oder weniger schuldig.

Es wird zum Beispiel ein Management-Informationssystem gefordert, das Kennzahlen liefern soll, damit die Effizienz unseres Hochschulsystems leichter, rascher und durchschaubarer evaluiert werden kann, aber auch in diesem Zusammenhang fehlt das Wie.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Vorschläge des Universitätenkuratoriums sind beachtenswert, wenn sie auch mehr präzisiert werden sollten. Sie sollten beachtet und umgesetzt werden,


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