Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 19. Sitzung / Seite 212

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Wir kommen daher zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, den vorliegenden Sicherheitsbericht in III-28 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für die Kenntnisnahme dieses Sicherheitsberichtes stimmen, um ein Zeichen. – Der Sicherheitsbericht ist mit großer Mehrheit angenommen.

Damit haben wir den 4. Punkt der Tagesordnung erledigt.

5. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (59 der Beilagen): Bundesgesetz über den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassung von europäischen Rechtsanwälten in Österreich (EuRAG) sowie über Änderungen der Rechtsanwaltsordnung (72 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wird verzichtet. Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. Die Uhr ist auf 8 Minuten gestellt. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: 4 Minuten!) Kürzer? – Okay. (Abg. Dr. Kostelka: Eine Minute! – Abg. Dr. Jarolim: Halbe – unter uns! – Abg. Mag. Trattner: Er hat gesagt, eine!)

23.04

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Dem vorliegenden EuRAG liegt eine weitestgehend emotionslose Debatte im Ausschuss zugrunde. Es geht dabei um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, nämlich der Niederlassungsrichtlinie für die Rechtsanwaltschaft. Diese Richtlinie ist umzusetzen, die Themen der Umsetzung sind an sich auch relativ stark vorgegeben. Ich kann mich daher – auch angesichts der fortgeschrittenen Zeit – sehr kurz halten.

Einige wenige Punkte möchte ich hervorstreichen. Es gab eine Zeit lang eine Diskussion darüber, ob es die interdisziplinäre Gesellschaft – sprich: zwischen Anwälten und Wirtschaftstreuhändern – geben soll oder nicht. Meine Fraktion hat sich in diesem Zusammenhang eher neutral verhalten. Als Rechtsanwalt hat man natürlich einen anderen Standpunkt. Letztlich hat sich Kollegin Fekter gegenüber der Bundeswirtschaftskammer durchgesetzt und hat erreicht, dass die interdisziplinäre Gesellschaft bis auf weiteres nicht möglich ist. Das ist uns recht, wir haben diesbezüglich keine Probleme.

Ein weiterer Punkt, der zur Diskussion angestanden ist und in dem eine mir sehr bemerkenswert erscheinende Wandlung auch bei den Abgeordneten der Freiheitlichen Partei erkennbar ist, war die Frage, inwiefern die derzeitige Dauer des Studiums und der Gesamtausbildung wünschenswert und im gesamteuropäischen Kontext vertretbar ist. Ich darf daran erinnern, dass Österreich – Studium und Rechtsanwaltsausbildung zusammen genommen – eine der längsten Ausbildungszeiten hat.

Ich wage zu behaupten, dass mit kürzeren Ausbildungszeiten auch innerhalb der Anwaltschaft ein gleicher Qualitätsstandard erreicht werden kann, wenn die Ausbildung intensiver ist. Wir sehen beispielsweise in England – dort gibt es erheblich kürzere Ausbildungszeiten –, dass innerhalb kurzer Zeit sehr hohe Wissensstandards vermittelt werden. Mir scheint die jetzige Länge der Ausbildungszeiten – wiewohl ich natürlich ein offenes Ohr habe für jedes Argument, wonach die Qualität gesichert werden muss, weil der Konsument letztlich eine gute Beratung braucht – doch etwas prohibitiv zu sein.

Daher glaube ich, dass wir in weiterer Folge darüber diskutieren sollten, Studium und Ausbildungszeit für den Anwalt entsprechend anzupassen, zu verkürzen und stärker praxisorientiert zu gestalten. Wir haben jetzt insbesondere an der Universität eine Ausbildung, die sehr theorieorientiert ist, und man beginnt eigentlich erst in der Praxis mit einer weiteren Phase, einem


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