Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 19. Sitzung / Seite 214

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

bin keine Anwältin – tendenziell nicht als besonders liberal zu bezeichnen sind, sondern ein eher sehr restriktives Gesetz darstellen.

Es beinhaltet das Tätigwerden von ausländischen Anwälten in Österreich, insbesondere vor österreichischen Gerichten. Dazu bestehen zwei Möglichkeiten, entweder als dienstleistender Anwalt ohne eigene Kanzlei im Inland oder als niedergelassener Anwalt mit den dazugehörigen Vorschriften. Diese Gesetzesnovelle regelt ferner die Vergesellschaftung über die Grenzen hinweg.

Bedauerlicherweise – das hat Herr Kollege Jarolim schon erwähnt – ist es nicht zu Regelungen über interdisziplinäre Gesellschaften mit anderen freiberuflichen Gruppierungen gekommen, weil keine Einigung innerhalb dieser Berufsgruppen mit freiberuflichen Berufsordnungen erreicht werden konnte. Das hätte nämlich mit den anderen freiberuflichen Berufsordnungen zu Harmonisierungen führen müssen, aber diese sind nicht zustande gekommen. Ich hoffe, dass weiter daran gearbeitet wird.

Lassen Sie mich zum Schluss darauf hinweisen, dass der Justizausschuss bei der letzten Novelle zur Rechtsanwaltsordnung an die Rechtsanwaltskammer den Wunsch gerichtet hat – das ist in einer Ausschussbemerkung zu 1681 der Beilagen festgehalten –, die Richtlinien für Rechtsanwälte bezüglich der Informationspflicht über Honorare gegenüber ihren Kunden zu ändern. Es soll die Zulässigkeit von Honoraren unter Tarif geben, und es soll das Werbeverbot beseitigt werden.

Im Hinblick auf meinen Nachredner, der sicherlich darauf eingehen wird, möchte ich sagen, dass mir hier die Richtlinienänderung vorliegt. Sie ist am 17. 9. 1999 erfolgt. Damit hat die Rechtsanwaltskammer dem Wunsch des Justizausschusses Rechnung getragen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

23.13

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. Ich erteile ihm das Wort.

23.13

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte gleich auf die Bemerkung meiner Vorrednerin, der Vorsitzenden des Justizausschusses Kollegin Fekter, eingehen. Sie hat gemeint – und wir haben das im Justizausschuss diskutiert –, dass das, was in einem Schreiben vom 11. März 1999, gerichtet an die Obfrau des Justizausschusses, Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Maria Theresia Fekter steht, vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag umgesetzt worden wäre.

Frau Kollegin Fekter, das ist nicht richtig! Es gibt auf Seite 1 unter dem Kapitel "Artikel 9, Honorar" den Punkt c, der folgendermaßen lautet: Der Rechtsanwalt hat für den Fall, dass der Umfang seiner Tätigkeit das bei Auftragserteilung eingeschätzte Maß deutlich überschreitet, den Klienten davon zu informieren. – Zitatende.

Das ist für mich ein ganz wesentlicher Punkt! Aber genau dieser Punkt, Kollegin Fekter, findet sich in den Beschlüssen dieser Delegiertenkonferenz nicht. Über die anderen Bereiche kann man diskutieren, ob ein geänderter Beschlussvorschlag dem entspricht, was dem Justizausschuss zugesagt worden ist.

Wenn Sie sich das gefallen lassen, Frau Kollegin Fekter, dann ist das Ihre Angelegenheit als Vorsitzende des Justizausschusses. Wir, die sozialdemokratische Fraktion, werden uns das nicht gefallen lassen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, warum sage ich das? – Jetzt komme ich auf einen Fall zurück, den ich bereits im Justizausschuss dargestellt habe. Lassen Sie mich eine Geschichte erzählen. (Widerspruch bei Abgeordneten der ÖVP und der Freiheitlichen.) So viel Zeit


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite