Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 19. Sitzung / Seite 219

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rechtigt sein, Frau Vorsitzende des Justizausschusses, das hier anzubringen! Ich sage es zum Schutz der Rechtsanwälte, vertreten durch ihre Funktionäre im Rechtsanwaltskammertag.

Das ist es, was hier moniert wird. Was den vorgelegten Gesetzentwurf betrifft, so kann man sich dazu, wie Kollege Ofner gesagt hat, nur die Frage stellen: Was soll man gegen einen Gesetzentwurf sagen, der praktisch nichts anderes tut, als eine EU-Richtlinie nachzuvollziehen, wenn wir ohnedies keine andere Wahl haben? (Abg. Dr. Ofner: Du stellst schon wieder eine Frage, aber du erwartest keine Antwort!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren: Ich habe nichts gegen eine Öffnung gegenüber Rechtsanwälten aus anderen EU-Staaten! Ein wenig frischer Wind in diesem Land tut vor allem den freien Berufen im Sinne der Konkurrenz, auch was die Kosten für die Kunden und Klienten anbelangt, sicherlich gut. Ich frage mich aber: Gibt es irgendeinen ersichtlichen Grund dafür, dass ein slowenischer, ein ungarischer oder ein slowakischer Rechtsanwalt anders behandelt wird als ein italienischer Rechtsanwalt – um nicht zu sagen, ein portugiesischer, der noch viel weiter weg ist? – Es gibt keinen ersichtlichen Grund, warum Österreich in einem Moment, in dem es ausschließlich eine EU-Richtlinie nachvollzieht, diese nicht vielleicht einmal in einer innerstaatlichen Regelung darüber hinaus gehend erweitern sollte. Niemand schreibt uns diesbezüglich etwas vor. Es gibt keinen Grund, das nicht zu tun und die hier existierende Mentalität einer Drei-Klassen-Gesellschaft – hier Österreich, hier EU und hier Drittstaatsangehörige – aufrechtzuerhalten. Eine Erweiterung wäre im Sinne von Liberalisierung, von mehr Markt, mehr Konkurrenz und damit auch mehr Auswahl. Meiner Ansicht nach wäre das ein Zeichen für die freien Berufe und nicht gegen die freien Berufe, meine sehr geehrten Damen und Herren! Deshalb, so muss ich leider sagen, stimme ich diesem Gesetz nicht zu.

Jetzt noch ein letztes Wort zum Entschließungsantrag Maier-Stoisits, zu dem Kollege Ofner angekündigt hat, dass er ihm nicht zustimmen wird. Er hat zwar ein bisschen erläutert, warum nicht, er hat aber natürlich nicht dazugesagt, dass drei von fünf Punkten in unserem heutigen Entschließungsantrag wortidentisch einem Entschließungsantrag von Kollegen Graf entnommen sind – aber nicht deshalb, weil sie von Graf sind, sondern deshalb, weil sie vernünftig sind (Abg. Dr. Martin Graf: Danke!): weil ich es für vernünftig halte, die Briefwahl bei der Rechtsanwaltskammer einzuführen, weil ich es für vernünftig halte, das aktive und passive Wahlrecht für RechtsanwaltsanwärterInnen in den Rechtsanwaltskammern einzuführen, weil wir es für vernünftig halten, dass man die RechtsanwaltsanwärterInnen in die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung einbezieht, weil das vernünftige Vorschläge sind – selbst wenn sie damals von den Freiheitlichen gekommen sind. Dass Sie sich heute davon distanzieren, das ist wohl nicht unsere Sorge, sondern das ist Ihr Problem mit Ihrer eigenen Glaubwürdigkeit! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dr. Jarolim. )

23.33

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Graf. – Bitte.

23.34

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Frau Kollegin Stoisits ist etwas unfair in der Argumentation oder in der Fragestellung, wenn sie dann die Antwort nicht wissen will. Ich kann sie Ihnen schon sagen! Es ist auch etwas unfair, hier jetzt vor versammelter Abgeordnetenmannschaft hinsichtlich der zitierten Honorarnote so zu tun, als ob diese nicht im Ausschuss insbesondere von den vier anwesenden Anwälten in der Form, in der sie gelegt wurde, verurteilt worden wäre. Bis heute ist für mich allerdings die Frage offen – und das würde mich jetzt schön langsam interessieren –, ob der Adressat dieser Honorarnote das tatsächlich auch bezahlt hat. Ich glaube es nämlich gar nicht. Das wäre wahrscheinlich eine Voraussetzung.

Das eine ist, dass es natürlich schwarze Schafe gibt, und diese sind zu verurteilen. (Abg. Schieder: Wollen Sie sie eintreiben?)  – Nein, die sind zu verurteilen! Das werden Sie uns hoffentlich abnehmen, dass wir da eine einhellige Meinung vertreten haben. Es wurde jetzt von diesem Rednerpult aus nur so dargestellt, dass es aussah, als ob es eine solche im Ausschuss nicht gegeben hätte.


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