Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 19. Sitzung / Seite 237

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der Abgeordneten Bures und Genossen, das Konsumentenschutzgesetz zu ändern, würde man das Gegenteil dessen erreichen, was man zu wollen vorgibt. Es wäre wieder ein großer Schritt in Richtung Regulierung des Wohnungsmarktes, wobei jedoch durch die Wohnrechtsnovelle 2000 gerade erst versucht wird, die bestehenden Hemmnisse zu mildern.

Endlich wird versucht, Vereinfachung und Klarheit ins Mietrecht zu bringen, und prompt beweist die SPÖ, wie wenig ihr daran gelegen ist. – Diese Einstellung zur Öffnung des Wohnungsmarktes kann man nur als anachronistisch bezeichnen. Man muss dem Markt Gelegenheit geben, sich zu entwickeln.

Vorrangiges Ziel sollte es sein, einen Wohnungsmarkt zu gestalten, auf dem sich Mieter und Vermieter als gleichberechtigte Partner treffen können. Dafür müssen wir geeignete Rahmenbedingungen schaffen.

Der gegenständliche Antrag unterläuft sowohl die Bestimmungen des Maklergesetzes als auch die Immobilienmaklerverordnung. Er würde zum Beispiel bei Häusern mit regulierten Mietzinsen zu bedeutenden Problemen für die Mieter in Form von Mehrkosten führen. Es kann doch nicht das Ziel sein, den Mietern höhere Kosten zu verursachen! Vielmehr müsste das Ziel eine entsprechende Kostenentlastung sein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Sozialdemokraten und Grünen! Bitte legen Sie endlich Ihren übertriebenen Hang zur Regulierung ad acta! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

0.51

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 91/A dem Bautenausschuss zu.

10. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über das Grundrecht auf Gesundheit (83/A)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Petrovic. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. (Abg. Haigermoser  – in Richtung der Abg. Dr. Petrovic –: Heute hat sie kein so festes Schuhwerk an!)

0.52

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Der Antrag betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, das ein Grundrecht auf Gesundheit einführen soll, wurde vom grünen Klub schon vor längerer Zeit eingebracht. Es gab auch eine Besprechung zwischen den Fraktionen und ein Hearing hier im Haus, da wurde diesem Entwurf durchaus etwas abgewonnen, zumindest von den Gesundheits- und UmweltsprecherInnen der anderen Parteien. – Geschehen ist bisher gar nichts.

Ich orte im Bereich der Grundrechte zwei große Felder, in denen schon lange eine Weiterentwicklung angesagt wäre. Das ist einerseits der Bereich der sozialen und wirtschaftlichen Grundrechte, denn wir erkennen immer deutlicher, dass bloße Freiheitsrechte oftmals nicht ausreichen und dass der Gleichheitsgrundsatz etwa so ausgelegt wird, dass er den Staat oder die Staaten nicht wirklich verpflichtet, Gleichheit herzustellen, anzustreben und zu unterstützen. Das ist der eine große Defizitbereich.

Der andere ist der Bereich der ökologischen Grundrechte. Wir haben intern eine sehr lange Debatte darüber geführt, welcher Ansatz hier zielführend sein könnte. Es gibt auch in der


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