Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 19. Sitzung / Seite 241

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Oder, wie die WHO sagt und wie Frau Kollegin Pittermann schon erwähnt hat: Gesundheit ist ein Zustand vollkommenen körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens. – Wir schaffen ein Grundrecht, das jeder Mensch hat: ein Grundrecht auf seelisches Wohlbefinden, ein Grundrecht auf körperliches Wohlbefinden und ein Grundrecht auf soziales Wohlbefinden. Und wenn ich das soziale Wohlbefinden nicht empfinde, dann gehe ich zum Verfassungsgerichtshof und klage es ein!

Bei aller Liebe zur Gesundheit und bei allem Respekt vor der Gesundheit (Abg. Dr. Petrovic: Es geht hier um staatliche ...!) glaube ich, dass wir es bei dem belassen sollten, was von diesem Grundrecht ja zum Teil schon in anderen Grundrechten festgeschrieben ist, zum Beispiel im Grundrecht auf Leben oder in allen Umweltgesetzen, in denen bereits ein Teilrecht verankert ist. Wir können gerne im Justizausschuss oder auch hier im Plenum wieder einmal darüber diskutieren, aber in der Praxis werden wir da nicht weiterkommen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich sehe schon, ich ernte hier Applaus, denn es wird mit Vehemenz das Grundrecht auf Schlaf eingefordert, und in diesem Sinne beende ich meine Ausführungen. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Dr. Khol. )

1.08

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

1.09

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Als Letzter dieser Ärzteschwemme – vier Ärzte haben damit dann gesprochen – möchte ich Ihnen die Frage stellen, ob die erste Lesung eigentlich dazu dient, etwas zu verstehen. – Ich bekomme keine Antwort. Ich glaube, Sie haben einiges nicht verstanden.

Dass nämlich jetzt Pumberger sagt, das Motiv dieses Antrages sei, Ärzte abzuschaffen, daher möchte man das Recht auf Gesundheit und den Schutz der Gesundheit propagieren, ist ein etwas übles Argument. Auch zu sagen, dieser Antrag konzentriere sich nur auf die Umwelt, zeugt von massivem Unverständnis. Erlauben Sie mir daher jetzt bitte, es Ihnen noch einmal kurz zu erklären – bei Ihnen würde ich zwar vielleicht eine Stunde brauchen, bis Sie es verstehen, das mag schon sein (Beifall bei den Grünen)  –, aber machen wir es einfach:

Sie verwechseln hier vielleicht etwas. Ich glaube, im Antrag soll es heißen: ein Grundrecht auf einen besseren Schutz der Gesundheit und ein Grundrecht auf eine bestmögliche Verhinderung von Krankheiten. Wenn Sie sagen, das sei Blödsinn, dann treten Sie vor Ihre Wähler hin und erklären Sie es ihnen! Ich glaube nicht, dass wir – ob wir nun Ärzte sind oder nicht – gewählt worden sind, um Krankheit einfach als Schicksal hinzunehmen. Dann würden im Parlament nämlich Handleser, Gaukler, Sterndeuter sitzen – und die könnten den Kranken besser helfen.

Sie sollten aber wissen, dass Krankheit nicht nur schicksalhaft ist, sondern in vielen Fällen ganz klare Gründe hat; in vielen anderen Fällen muss man zu einer solchen Klarheit in der Forschung noch einiges beitragen. Dort, wo Krankheit Gründe hat, sind sie aufzuzählen, und ich könnte Ihnen eine Reihe von Studien aufzählen. Da aber Gesundheitspolitik in Ihrem Regierungsprogramm eigentlich nur die Rolle spielt, dass Kranke für ihr Schicksal oder für ihr unverschuldetes Krankwerden zahlen müssen, glaube ich, dass Ihr Interesse diesbezüglich nicht ungeheuer groß ist. Sie sollten wissen, dass die Umwelt in Bezug auf Krankheiten einen essentiellen Faktor darstellt, und zwar der Förderung und Gefährdung. Das, was Frau Petrovic wollte, ist, die gefährdenden Elemente zu minimieren und ein Prüfverfahren zu installieren, das den Leuten etwas gibt, was sich "Wehrhaftigkeit" nennen kann. Wenn Sie Leute sozusagen nicht emanzipiert und dumm bleiben lassen wollen, ihnen die Möglichkeiten nehmen wollen, sich zu informieren und zu wehren, auch dann treten Sie, bitte, vor Ihren Wähler hin und sagen Sie es ihm! (Beifall bei den Grünen.)

Ich glaube, man könnte Gesetze formulieren, auf Grund derer Unbedenklichkeiten zu definieren sind und durch die auch ein Produkthaftungsgesetz Personen und Gruppen die Möglichkeit gibt,


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