Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 22. Sitzung / Seite 77

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und Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten ist gestiegen. Alles wird immer häufiger hinterfragt und auch immer häufiger Prüfung und Kritik unterzogen. Und ich meine, das ist auch gut so, spiegelt es doch die Entwicklung der Gesellschaft zu mehr Selbständigkeit und mehr Eigenverantwortung der Bürger wieder. Auch dies haben wir zu beachten, wie das etwa im Rahmen unserer Programme "Bürgergesellschaft", "mehr Eigenverantwortung" und Ähnliches geschieht.

Aus all diesen Gründen gibt es bereits seit Jahren einen verstärkten Zugang der Bürger in Richtung Volksanwaltschaft. Sie, meine Damen und Herren von der Volksanwaltschaft, haben im vergangenen Jahr wiederum an die 10 000 Vorlagen bekommen. Rund 4 000 konnten, soweit ich Ihrem Bericht entnommen habe, geprüft werden. Ich bin der Überzeugung, dass es sich bei der Volksanwaltschaft um eine sehr gute Einrichtung handelt – nicht nur, weil Sie sich, meine Damen und Herren von der Volksanwaltschaft, persönlich sehr engagieren, sondern weil Sie in Ihrer Einrichtung die Interessen zwischen Verwaltung, Gesetzgebung und Bürger verdolmetschen. Die Bürger kommen zu Ihnen, und Sie erklären diesen die ganzen Komplikationen, geben so dem Bürger auch Sicherheit beziehungsweise Zuversicht.

Bereits mehrmals wurde hier im Hohen Hause eine Ausweitung der Kompetenzen der Volksanwaltschaft diskutiert. Ich meine jedenfalls, man sollte überlegen, ob nicht ausgelagerte Stellen, so zum Beispiel das AMS, auch einen Zugang bei Überprüfungen haben sollten. Auf alle Fälle sollte das sehr grundsätzlich diskutiert werden, ebenso auch eine mögliche Einbindung der Volksanwaltschaft bei der Gesetzesvorbereitung beziehungsweise Gesetzeswerdung.

Eine ähnliche Entwicklung der Inanspruchnahme gibt es auch beim Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof. Da hoffen wir, nun endlich die Bundesstaats-Reform, die wir mit Ihnen von der SPÖ auch zu erledigen vorhatten, weiterzubringen, umsetzen können – zumindest in jenen Elementen und jenen Bereichen, wo wir eben selbst die Entscheidungsmöglichkeiten haben, um auch Lösungen zur Entlastung der Höchstgerichtshöfe zu finden. Weiters hoffen wir, dass die Briefwahl auch in der NR-Wahlordnung in Zukunft nicht nur eine erklärte politische Zielsetzung ist, sondern tatsächlich möglich sein wird.

Das Bezügebegrenzungsgesetz wurde ja bereits beschlossen. Der Präsident des Rechnungshofes hat damit Kummer – und viele mit ihm. Wir werden uns in Zukunft schon zu überlegen haben, ob Gesetze in einer Form beraten und dann beschlossen werden, die der nachgelagerten Verwaltung eine Administration fast unmöglich machen.

Abschließend einen Auszug aus einem Kommentar im "Kurier", in dem Andrea Hodoschek schrieb, dass es keinen Spielraum geben wird, denn "diese Regierung muss demnächst ein rigoroses und umfassendes Sparpaket vorlegen und die überfälligen Strukturreformen ernsthaft angehen".

Und weiters hieß es in diesem Kommentar – ich zitiere –: "Ein richtiger Schritt ist die geplante Pensionsreform" – also nicht wir sagen das, sondern der "Kurier" – "samt den Einsparungen im öffentlichen Dienst. Das sollte auch die Gewerkschaft einsehen. Oppositionspolitik darf nicht so weit gehen, dass Realitäten negiert werden." – Zitatende.

Das sollte auch Ihnen bewusst werden, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.53

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. – Bitte.

13.53

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren von der Volksanwaltschaft! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Ich bin offensichtlich einer der wenigen Redner in dieser heutigen Debatte, die sich substantiell mit dem Thema Oberste Organe beschäftigen – und dabei ist es doch so wichtig, sich vor allem mit dem Thema Volksanwaltschaft auseinanderzusetzen, gibt es doch eine Reihe mehr als fragwürdiger Absichten, die offenbar unter den Teppich gekehrt werden sollen. Und


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