Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 22. Sitzung / Seite 118

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dass dieses Verfassungsgesetz der EU-Datenschutzrichtlinie widerspräche. Das ist übrigens eine Meinung, die vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes nicht geteilt wird. Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes hat uns ausdrücklich versichert, dass diese Rechtsansicht unzutreffend ist und der § 8 des Bezügebegrenzungsgesetzes – eine Verfassungsbestimmung – auch mit der EU-Datenschutzrichtlinie in Einklang steht.

Wenn wir auf Grund der zu erwartenden Weigerungen überall dort eine Einschau vornehmen, wo sich Weigerungen seitens der betreffenden Rechtsträger ergeben haben – wo also anonymisierte Meldungen oder gar keine Meldungen eingelangt sind –, so würde dies, wollten wir dies alles noch in diesem Jahre vornehmen, dazu führen, dass wir unseren Prüfungsaufgaben nicht mehr nachkommen könnten. Da die Prüfungsaufgaben aber das Kerngeschäft des Rechnungshofes darstellen, kann ich es diesem Haus gegenüber nicht verantworten, die gesamte Tätigkeit des Rechnungshofes ausschließlich auf die Vollziehung des Bezügebegrenzungsgesetzes zu konzentrieren.

Wir werden natürlich – so wie dies in der Verfassung an sich vorgesehen ist – unsere Einschauaufträge in der gesamten Bundesverwaltung, in der gesamten Landesverwaltung und in der uns zur Prüfung übertragenen Kommunalverwaltung weiterhin wahrnehmen, und zwar Gebarungsüberprüfungen vornehmen, die sich nicht bloß darauf beschränken, zu erheben, wer mehr als 80 000 S aus öffentlichen Kassen bezieht. Wir werden natürlich – auch dies kam in der Diskussion zum Ausdruck – auch unsere internationalen Verpflichtungen einhalten und werden gemeinsam mit dem Europäischen Rechnungshof die Prüfungen, die dieser in Österreich vornimmt, gleichfalls durchzuführen haben. Dies sind wir der Republik Österreich als Nettozahler gegenüber der Europäischen Union, aber auch allen Steuerzahlern in Österreich schuldig. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich möchte nun Folgendes ganz klar zum Ausdruck bringen: Wir werden auf Grund der Mehraufgaben, die sich durch das Bezügebegrenzungsgesetz ergeben, nicht unsere Gebarungsüberprüfungen opfern, aber wir werden – und ich muss bereits jetzt darauf aufmerksam machen – durch diese Mehraufgaben und vor allem durch die Mehraufgaben, die sich auf Grund der Weigerung der geprüften Rechtsträger ergeben, uns Meldungen zu erstatten, unsere Gebarungsüberprüfungen sehr wohl einschränken müssen. Das wird sich nicht vermeiden lassen! Das ist die Konsequenz aus dem Gesetz, das ist aber vor allem die Konsequenz daraus, dass dieses Gesetz von den gleichfalls zur Vollziehung aufgerufenen Rechtsträgern in mehrfacher Weise nicht so gehandhabt wird, wie dies vom Gesetzgeber angedacht wurde.

Ich darf mich in diesem Zusammenhang für die Anerkennung, die heute in der Debatte mir persönlich, dem Rechnungshof und den Mitarbeitern des Rechnungshofes ausgesprochen wurde, sehr herzlich bedanken, und ich werde diese anerkennenden Worte auch an die Mitarbeiter des Rechnungshofes weiterleiten. Ich darf aber meinerseits auch einen Wunsch einbringen, einen Wunsch an den Nationalrat insgesamt, aber vor allem an jene Abgeordneten, die auch in den geprüften Rechtsträgern vertreten sind, die die Meldungen nach dem Bezügebegrenzungsgesetz vorzulegen hätten. Ich darf Sie ersuchen: Machen Sie Ihren Einfluss geltend, damit der Rechnungshof im Zusammenhang mit der Vollziehung dieses Gesetzes alles an die Hand bekommt, was es ihm erleichtert, diesen Bericht zu erstatten! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Sie haben dieses Gesetz beschlossen. Sie haben damit zum Ausdruck gebracht, dass Sie diesen Bericht wünschen. Unterstützen Sie nun den Rechnungshof, damit er bei der Erfüllung dieser Verpflichtung eine Hilfestellung von Ihrer Seite bekommen kann! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.56

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Zernatto. – Bitte.

16.56

Abgeordneter Dr. Christof Zernatto (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Volksanwälte! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ursprünglich dachte ich, ich wäre der letzte Redner zu diesem Tagesord


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