Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 24. Sitzung / Seite 124

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rates berücksichtigt haben: Abgeordneter Karl Öllinger ist der Meinung, dass es über ihn einen Akt gibt. (Abg. Dr. Martin Graf: Die Zeit war zu kurz!) Entweder sind Sie falsch informiert von Ihren Beamten – oder Sie haben uns wissentlich falsch informiert.

Und die Frage 16, Herr Minister, drehen und wenden Sie so lange, bis es Ihnen passt. (Abg. Haigermoser: Und Sie beschuldigen so lange, bis Sie glauben, es ist wahr!) "Beschäftigen Sie in Ihrem Kabinett Mitarbeiter, die wegen der Verletzung militärisch relevanter Gesetze verurteilt wurden?" war die klare und eindeutige Frage. Sie antworten: Nein, es gibt keinen, der vorbestraft ist. (Bundesminister Scheibner: Da habe ich nicht gesagt!) Das war nicht die Frage. Sie haben gesagt, es gibt keinen, der wegen Schmuggels verurteilt worden ist, des Schmuggels dieser 20 000 Schuss Munition oder wie viel das waren. – Das war aber nicht die Frage.

Herr Enzendorfer selbst schreibt in seiner Gegendarstellung im "profil" vom 15. Mai 1995 ganz zum Schluss:

"Tatsächlich wurde Herr Enzendorfer lediglich deshalb zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt," – das sagt er selbst! – "da er im März 1992 entgegen einer Verordnung der Bundesregierung seine zivile Waffe ..."

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ihre Redezeit ist erschöpft. Bitte den Schlusssatz, Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen!

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (fortsetzend): Das ist der Schlusssatz, Herr Präsident!

"... und zivile Munition, nämlich eine Faustfeuerwaffe mit 11 Schuß Munition, in das Gebiet der ehemaligen SFR-Jugoslawien mitgeführt und dadurch gegen ein aufgrund des Kriegsmaterialiengesetzes erlassenes Verbot zuwider gehandelt hat."

Er sagt ja selber, er ist verurteilt. (Beifall bei den Grünen.)

17.19

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 378/AB

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nunmehr zur kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung des Bundesministers für Inneres mit der Ordnungszahl 378/AB.

Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Verlesung durch den Schriftführer erübrigt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zukommt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollten nicht länger als 10 Minuten dauern.

Ich ersuche nun Herrn Abgeordneten Mag. Maier als Antragsteller des Verlangens, die Debatte zu eröffnen. Ihre Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

17.20

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben ja schon befürchtet, dass Frau Staatssekretärin Rossmann heute an dieser Debatte teilnehmen wird, nachdem ein freiheitlicher Bundesrat die Zivildiener als "Urlaubszivildiener" bezeichnet hat. Wir sind froh darüber, dass Frau


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