Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 135

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Nun zur Einführung der Briefwahl für Bundes-, Landes- und Gemeindewahlen: Meine Damen und Herren! Sinkende Wahlbeteiligungen verpflichten uns, darüber nachzudenken, denn dieses Thema ist eines, das uns alle angeht. Wir müssen auf die Mobilität und Flexibilität der Bürger eingehen und sich dieser anpassen. So konnte zum Beispiel die Wahlbeteiligung bei der AK-Wahl in Tirol mittels großer Mobilisierung, mittels Briefwahl von 30 auf 60 Prozent gesteigert werden.

Ich möchte hier auch aus einem Zeitungsartikel zitieren, in dem es heißt es:

Wahl ohne Wähler. Landtagswahl in Thüringen: 45,7 Prozent, Landtagswahlen Nordrhein-Westfalen: 56 Prozent. Schlechte Zeiten für Bürger. Politik als schmales Bündel von Dienstleistungen, für die man ohnehin viel bezahlt. Alarmierende Daten, die Politikern einmal zu denken geben sollten. – Zitatende.

Die Bürger werden in Zukunft durch Volksbegehren mit einer Beteiligung von mindestens 15 Prozent berechtigt sein, eine Volksabstimmung durchzuführen. Die Reform der Sozialpartnerschaft wird von dieser Regierung ebenfalls vorangetrieben. Die Serviceorientierung muss verstärkt werden. Die Stärkung und der Ausbau der Bürgerrechte mit einer starken Volksanwaltschaft sind vorgesehen. In diesem Zusammenhang sei nochmals klar gestellt, dass niemand eine Bevormundung der Richter will. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Dies war in einer Presseaussendung des stellvertretenden Vorsitzenden des Verfassungsausschusses der SPÖ, des Abgeordneten Kräuter, zu lesen. Vor allem imponiert hat mir die SPÖ-Volksanwältin Christa Krammer. Sie ließ es sich nicht gefallen, von ihren Parteigenossen als "Regierungs-Stosstrupp" dargestellt zu werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Volksanwälte werden und müssen auch weiterhin unabhängig bleiben, ebenso die Gerichte. Auch in dem mit der SPÖ ausgehandelten Regierungsprogramm waren und sind Kontroll- und Optimierungsinstanzen vorgesehen gewesen. Es ist daher unverständlich, wieso solch jüngste Aussagen publiziert wurden; diese sind unglaubwürdig.

Worum geht es uns schließlich und endlich bei der Stärkung der Bürgerrechte? – Jeder Bürger, der von Verfahrensverzögerungen betroffen ist, soll Beschwerde bei der Volksanwaltschaft einlegen können. Der Volksanwaltschaft soll die Möglichkeit eingeräumt werden – selbstverständlich ohne Eingriff in die Rechtsprechung –, gegebenenfalls ein Disziplinarverfahren anzuregen oder Fristsetzunganträge stellen zu können.

Aufgrund meiner Berufspraxis behaupte ich, dass es wichtig ist, Verfahren zu beschleunigen. Gerade für Betriebe in der Wirtschaft ist eine rasche Verfahrensabwicklung wichtig, um wieder Entscheidungen treffen zu können. Bürger jammern immer wieder über bewusst oder unnötig in die Länge gezogene Verfahren. Selbst OGH-Präsident Felzmann schlug eine justizinterne Kontrollinstanz vor, um vor allem Verfahrensverzögerungen und verspätete Urteilsausfertigungen möglichst zu vermeiden. Ziel muss es sein, dem Bürger mit mehr Demokratie zu begegnen. Richter und Justizverwaltung sollen – abgestimmt mit der Volksanwaltschaft – einen praxistauglichen und bürgerfreundlichen Weg finden.

Sehr geehrter Herr Bundesminister! Das vorliegende Budget liefert eine gute Ausgangsposition, ist jedoch mit einer großen Erwartungshaltung an uns alle verbunden. Gemeinsam werden wir die großen Aufgaben im Interesse der Bürger unseres Landes in Angriff nehmen! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

18.33

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Huber. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

18.33

Abgeordnete Anna Huber (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Mein Vorredner hat sich mit der Demokratie beschäftigt; er hat sich Sorgen um die Demokratie ge


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