Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 150

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Die Herstellung eines Zusammenhanges zwischen den Äußerungen des Herrn Bundesministers und nationalsozialistischen Gesetzen ist nämlich unsachlich und falsch. Lassen Sie mich zitieren, worum es in diesem Interview tatsächlich gegangen ist.

Der Herr Landeshauptmann Haider hat gemeint, dass es für jeden Abgeordneten beziehungsweise jeden, der eine hohe politische Funktion innehat, strafrechtliche Sanktionen geben sollte, wenn er das Gelöbnis, das er zu leisten hat, bricht. Herr Minister Böhmdorfer hat darauf geantwortet, das sei sicherlich "verfolgenswert", es sei seine Aufgabe als Minister, Ideen, aus gesellschaftlichen Entwicklungen geboren, zu verfolgen und zu prüfen, ob Handlungsbedarf besteht. Das heißt nicht, dass wir jetzt schon ein Gesetz beschließen, sondern dass geprüft werden soll, ob Handlungsbedarf besteht. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen.)

Das heißt, meine sehr verehrten Damen und Herren, wer das Gelöbnis bricht, das er hier leistet, muss auch die Frage zulassen, ob er die Gesetze eingehalten hat, ob er verfassungskonform gehandelt hat. Ich habe heute Nachmittag bereits ausgeführt, dass jeder Mandatar, der sich genau prüfen lassen muss, ob er die Gesetze eingehalten hat, natürlich auch das Recht auf Meinungsfreiheit, auf Gesinnungsfreiheit und auf die Freiheit seiner politischen Interessen hat. Das heißt, es ist abzuwägen, ob ein Gelöbnisbruch vorliegt oder nicht. (Anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen. – Präsident Dr. Fasslabend gibt das Glockenzeichen.)

Für uns von der ÖVP ist es nicht akzeptabel – und das habe ich auch heute Nachmittag ausgeführt –, dass Herr Haider – und dazu hat sich Minister Böhmdorfer nicht mehr geäußert – weiters die Frage in den Raum gestellt hat, ob man nicht neben den bisherigen strafrechtlichen Gesetzen, die Frau Kollegin Petrovic ja ausführlich zitiert hat, einen neuen Straftatbestand für die in Diskussion stehenden Fälle einführt. (Abg. Öllinger: Sind sie ausreichend oder nicht? – Abg. Mag. Kogler: Majestätsbeleidigung ist das!)

Dazu hat die ÖVP klar und deutlich gesagt: Im Strafgesetzbuch gibt es keine Anlassgesetzgebung für uns, und wir erkennen in diesem Zusammenhang keinen Handlungsbedarf! Daher verstehe ich die Aufregung in diesem Ausmaß nicht. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.44

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Spezialberichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beratungsgruppe V des Bundesvoranschlages für das Jahr 2000.

Diese umfasst das Kapitel 30 des Bundesvoranschlages samt dem dazugehörigen Teil des Konjunkturausgleich-Voranschlages in 60 der Beilagen in der Fassung des Spezialberichtes in 80 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Gemäß § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die Abstimmung über den bei der Verhandlung der Beratungsgruppe V des Bundesfinanzgesetzes eingebrachten Entschließungsantrag sogleich vorzunehmen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen daher nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Stoisits und Genossen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Justiz gemäß Artikel 74 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes.


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