Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 57

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Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich halte diesen Zustand für unhaltbar und, Herr Bundesminister, hier geht es um die Gesundheit der Menschen. Ich meine, dass es schon auch im Wasserrecht möglich wäre, da anzusetzen. Bis jetzt hat man sich aber einfach nicht getraut, weil man dabei ein heißes Eisen anfassen müsste. Es gibt zwar ein paar ausgewiesene Sanierungsgebiete, Verordnungen dazu gibt es ja, wie gesagt, nicht. Dort, wo das Grundwasser ganz massiv verseucht ist, müssten einfach Bewirtschaftungseinschränkungen erlassen werden, und dort, wo das Grundwasser wirklich vergiftet ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, müsste es doch möglich sein, auf dem Verordnungsweg überhaupt ein Bewirtschaftungsverbot zu erwirken. Gesundheit muss immer noch vor Einkommen gehen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Alle Studien, die uns vorliegen, belegen, das mehr als die Hälfte der österreichischen Grundwassergebiete tatsächlich sanierungsbedürftig ist. Das bedeutet in Wirklichkeit, dass mehr als die Hälfte der Österreicher und Österreicherinnen Trinkwasser nicht mehr ungefiltert zu sich nehmen können. Das ist wirklich eine arge Situation. Herr Bundesminister! Sie müssen dieses Problem ernster nehmen, sonst werden wir es nicht einmal langfristig lösen können. Es hilft überhaupt nichts, wenn in allen Berichten – und davon haben wir ja schon einige gehört –, im Grünen Bericht, im Waldbericht und im Umweltkontrollbericht alle Jahre wieder auf diese gefährliche Situation hingewiesen wird, aber von Ihnen keine Maßnahmen gesetzt werden.

Hinweise und Studien gibt es genug! Das Problem ist bekannt. Jetzt gilt es, endlich Taten zu setzen, Herr Bundesminister, denn es geht um die Gesundheit der dort lebenden Bevölkerung, der dort lebenden Menschen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.50

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Weinmeier. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.

17.50

Abgeordneter Ing. Wilhelm Weinmeier (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte eingangs dem Herrn Ex-Minister Einem auf seine Äußerung, die er unter Missbrauch der Geschäftsordnung gemacht hat, antworten. (Abg. Dietachmayr: Das steht Ihnen überhaupt nicht zu! – Abg. Parnigoni: Herr Präsident, darf der Redner den Missbrauchsvorwurf erheben?) Im privaten Bereich ist es möglich, ein Schuldenerbe abzulehnen. Wir konnten das leider nicht tun. Wir mussten dieses Schuldenerbe annehmen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Fischl: Das ist die Realität!)

Damit habe ich mich mit Sicherheit ausreichend mit diesem unsachlichen Beitrag des Herrn Einem beschäftigt und komme nunmehr zur Umweltpolitik. Eingangs möchte ich feststellen, wie ich das gestern schon getan habe: Umweltpolitik ist in vielen Bereichen längst kein nationales Problem mehr, sondern grenzüberschreitend und in vielen Aspekten ein europäisches Problem. Ich nenne das Beispiel Wasser, das heute schon öfters erwähnt wurde, oder das Beispiel Verkehr oder auch das Beispiel Luftverschmutzung. Wir müssen daher – Österreich hat im Umweltschutzbereich immer eine Vorreiterrolle eingenommen – in diesem Bereich in der EU aktiv werden und der EU ganz klar sagen, sie soll endlich damit aufhören, sich mit Sanktionen zu beschäftigen, sondern stattdessen zum Beispiel die Umweltpolitik vorantreiben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Das wohl aktuellste Thema im Bereich Umweltpolitik ist die Frage der CO2-Reduktion. Man kann keine Umweltdebatte führen, ohne zu diesem Thema Stellung zu nehmen, ohne sich mit diesem Thema auseinander zu setzen. Österreich hat seinerzeit eine Vorreiterrolle im Bereich der Atompolitik eingenommen, weil damals ein weit blickendes Volk der "Politik Kreisky" eine Absage erteilt hat. Daher meine ich, Österreich sollte auch bei der CO2-Reduktion eine Vorreiterrolle einnehmen. Die bisherige Entwicklung – das muss man auch sagen – ist sicher nicht zufrieden stellend.

Österreich hat in diesem Bereich auf internationaler Ebene mehrere Verpflichtungen übernommen. Ich nenne dazu als Punkt 1 den Beschluss im Parlament 1994, ausgehend von der damaligen Konferenz in Rio im Jahre 1992, als Punkt 2 den Stabilitätsbeschluss der EU 1990,


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