Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 28. Sitzung / Seite 163

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Marianne Hagenhofer, Rudolf Edlinger, Heinz Gradwohl, Rudolf Parnigoni und Genossen betreffend Erhöhung des Pendlerpauschales

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, eine Novelle des Einkommensteuergesetzes vorzulegen, durch die die Wertansätze des Pendlerpauschales um 10 Prozent erhöht werden. Die finanzielle Bedeckung dieser Maßnahme soll in einem Verzicht auf die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der Einkommensbegrenzung der Mehrkindstaffelung der Familienbeihilfe gemäß § 9a Abs. 1 FLAG finden, da diese Maßnahme dem Ziel der sozialen Treffsicherheit von Transferleistungen völlig widerspricht."

*****

Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Edlinger: Trattner, du kannst schon zustimmen! Das ist ein kluger Vorschlag! Im Interesse der "kleinen Leute"!)

19.24

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der soeben vorgetragene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Auer. – Bitte. (Abg. Mag. Schlögl: Jakob! Kurz, bitte!)

19.24

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Hagenhofer, Sie wissen, wir schätzen Sie – nicht nur, weil Sie Oberösterreicherin sind –, aber eine Bitte hätte ich schon: dass Sie, auch wenn Sie hier vielleicht zu Recht die Fragen des Pendlers in Erinnerung rufen, dazusagen, dass es auch auf Landesebene eine nicht unbeträchtliche Pendlerbeihilfe gibt – und ich sage ausdrücklich, ich bekenne mich dazu. Wenn man hier schon Dinge zitiert, dann, bitte, im Ganzen und nicht immer nur so quasi mit dem Fingerzeig, weil die Landwirtschaft vielleicht die Chance hat, sich bei den Betriebsmitteln EU-weit angleichen zu können. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Nun zum Budget 2000: Die notwendigen Maßnahmen, die Schwierigkeiten und Begleitumstände (Zwischenruf der Abg. Hagenhofer ) wurden von den Vorrednern ausgeführt, auch was die notwendigen Strukturreformen, welche in Angriff zu nehmen sind, betrifft. Ich möchte mich einem Punkt widmen: dem Kapitel 53, nämlich – wie so oft und wie immer – dem Finanzausgleich.

Meine Damen und Herren! Nicht dass es hier sozusagen um Neidgefühle geht, nicht dass zwischen Stadt und Land der Kampf ausbrechen soll, wie es einmal formuliert wurde, nicht dass hier Krieg oder etwas anderes angesagt ist: Ich bitte nur zu berücksichtigen, dass ein Finanzausgleich, der, was den abgestuften Bevölkerungsschlüssel betrifft, auf den Tatsachen des Jahres 1948 beruht, nämlich auf der Notwendigkeit der Behebung der Kriegsschäden, im Jahre 2000 nicht mehr gerecht sein kann und daher zu ändern ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist vom Höchstgericht festgehalten, dass er verfassungswidrig ist, dass der tatsächliche Finanzbedarf zu berücksichtigen ist und – das ist auch uns klar – dass die Änderungen nur schrittweise zu erfolgen haben.

Meine Damen und Herren! Gestern bei der Getränkesteuerdebatte ist manchmal so die Meinung durchgeklungen, dass die Gemeinden ja sparen könnten und dass es dadurch doch ohne weiteres möglich sein müsste, den Einnahmenausfall zu kompensieren, und so weiter. Ich sage dazu: Selbstverständlich gibt es Gemeinden, wo Sparsamkeit notwendig ist, aber in den kleinen, finanzschwachen Gemeinden braucht man das Sparen nicht zu lernen. – Da reden die Blinden von der Farbe, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)


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