Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 87

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. Die Uhr ist auf 7 Minuten gestellt. – Bitte.

14.25

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Manches an dem, was von Regierungsseite jetzt in dieser Debatte gesagt wird, verwundert mich doch sehr, insbesondere die Worte des Abgeordneten Ofner, denn ich bin davon ausgegangen, dass Sie die Gesetzessituation in Österreich gut genug kennen, um nicht auch in diesem Bereich in den nebulosen Vorwurf einer politischen Gesinnung im Bereich des Strafrechtes zu verfallen.

Wenn es so ist, dass konkrete Delikte begangen werden oder dass zu strafbaren Handlungen aufgerufen wird, was bei den Äußerungen, die Sie wiedergegeben haben, nicht der Fall ist, aber wenn es so wäre, dass jemand zu strafbaren Handlungen aufruft, dann ist das – und das wissen Sie selbst sehr genau – ein anderer Paragraph als § 248, das ist in Österreich strafbar. Darin, das doppelt zu moppeln, sehe ich keinen Sinn, es sei denn, es geht Ihnen tatsächlich um die Bestrafung von Gesinnung. Und ich fürchte, es geht dieser Bundesregierung genau um das. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Auch an die Adresse der Frau Abgeordneten Fekter, auch in ihrer Funktion als Justizsprecherin: Ich ersuche wirklich dringend darum, gerade im Bereich strafrechtlicher Vorwürfe exakt zu sein und exakt zu bleiben. Wenn Sie von konkreten Straftaten reden, von Personen, die verdächtig sind, von Personen, nach denen vielleicht noch gefahndet wird, dann reden wir über Personen, über Täterinnen, über Täter. Es hat nicht eine Szene ein Delikt begangen oder zu verantworten. Wenn Sie annehmen, dass Personen vielleicht den gleichen ideologischen Hintergrund haben könnten, und daraus einen strafrechtlichen Vorwurf kreieren, dann ist genau das ein Gefahrenmoment für eine unabhängige, eine überparteiliche, eine rechtsstaatliche Justiz. (Abg. Dr. Ofner: Sie haben nicht zugehört!)

Meine Damen und Herren! Ich weiß, dass Sie das empört. (Abg. Dr. Ofner: Das empört uns nicht!) Mich empört es auch, weil vieles in diese Richtung geht, und Sie bemühen sich jeden Tag, in diese Richtung weiterzuarbeiten. Wenn Sie gesagt haben – ich habe mir das notiert –, dass hier irgendjemand durch die Lande reisen würde, um Verbündete für den Sturz der Regierung zu finden, dann frage ich Sie in aller Form: Sie, die beiden Regierungsfraktionen, haben einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses immer wieder abgelehnt. Warum denn? Geht es Ihnen wirklich nur darum, irgendwelche Gerüchte zu verbreiten? (Abg. Dr.  Mertel: Selbstverständlich!) Derartige Dinge sind schwere Vorwürfe. Sie sind jeden Beweis dafür schuldig geblieben und ergehen sich stattdessen in immer neuen Forderungen nach Einführung eines Gesinnungsstrafrechts, oder Sie verdächtigen eine Szene, Delikte begangen zu haben, während in Wahrheit das Gefahrenmoment und der Schaden für die Republik Österreich von ganz woanders ausgehen. (Beifall bei den Grünen.)

Bisher war § 248 StGB – da hat Abgeordnete Terezija Stoisits völlig Recht – ein Paragraph, mit dem sich vor allem Kabarettisten herumzuschlagen hatten. Es gab derartige Fälle. Ein Fall ist anhängig. Ich finde es traurig und beschämend, wenn jemand etwa einen anderen Text der Bundeshymne vorschlägt, singt und deswegen vor dem Strafrichter stehen muss.

Wenn es so ist, dass durch irgendwelche herabwürdigende Handlungen die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit gestört werden, dann ist das in Österreich strafbar. Auch da reicht es völlig, wenn im Bereich der Exekutive für die Aufrechterhaltung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit Sorge getragen wird. Aber das geht nur und ausschließlich in Richtung eines Gesinnungsstrafrechtes oder eines wirklich lächerlichen Strafrechts für Kabarettisten, das geeignet ist, die Freiheit der Kunst in Österreich einzuschränken, die ohnehin genug gefährdet ist. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wenn es tatsächlich um die Schädigung des Rufes der Republik Österreich im Ausland geht, dann meine ich, das ist nicht ein Fall für die Strafgerichte, das ist in meinen Augen ein Fall von


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