Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 229

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Job-Alternativen haben. Auch in diesem Zusammenhang ist mir das gleichberechtigte Nebeneinander von privaten und staatlichen Universitäten ein vordringliches Anliegen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Das Universitäts-Akkreditierungsgesetz bestimmt die Aufgaben des Akkreditierungsrates. Ich bin mir selbstverständlich darüber im Klaren, dass der noch unter Wissenschaftsminister Einem bestellte Akkreditierungsrat die seinerzeitigen Proporzverhältnisse widerspiegelt. Nicht festgelegt ist im Universitäts-Akkreditierungsgesetz allerdings, dass sich die Mitglieder dieser Behörde weiterer Gutachter bedienen, wobei sich für mich prinzipiell die Frage der Sinnhaftigkeit der Kosten sowie der Unabhängigkeit dieser Zusatzinstanz stellt.

Derzeit liegen sechs Anträge von Privatuniversitäten vor. Sinn und Zweck der autonomen Behörde Akkreditierungsrat ist die objektive Prüfung der Akkreditierungswerber. Sinn und Zweck kann es nicht sein, dass aktuelle oder potentielle Mitbewerber um den Status einer Privatuniversität als Gutachter herangezogen werden (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP) und so durch Einsicht in Unterlagen und Geschäftsbücher einen Wettbewerbsvorteil bekommen.

Der Präsident des Akkreditierungsrates, Professor Helmut Konrad, hat mir in diesem Zusammenhang zugesichert, dass Akkreditierungswerber auch das Recht haben, möglicherweise befangene Gutachter abzulehnen. Ich appelliere daher an Sie, Frau Bundesminister, diesen Umstand im Auge zu behalten und möglichen parteilich motivierten Entscheidungen vorzubeugen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Steibl: Bravo!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Wie bereits von dieser Stelle aus gesagt, misst sich die Qualität einer Universität an dem Stellenwert, den ihre Absolventen in der Wirtschaft haben. Wir können nicht genug exzellent ausgebildete Universitätsabgänger haben, die sich in der Wirtschaft bewähren! Es war vorgesehen, dass die ersten Privatuniversitäten noch vor dem Sommer akkreditiert werden. Ich halte es für wichtig, diesen Zeitplan unter Wahrung größtmöglicher Objektivität einzuhalten. (Abg. Dr. Petrovic: Aber unseren Zeitplan auch!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag zur Abänderung des Universitäts-Akkreditierungsgesetzes ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Die verliehenen akademischen Grade stellen in der Neufassung akademische Grade gemäß inländischen Studienvorschriften dar. Wie bereits gesagt: Die institutionelle Ex-ante-Nostrifizierung der Studienabschlüsse ist als zusätzlicher Schritt der Qualitätssicherung durch den Akkreditierungsrat gedacht und sollte daher meiner Ansicht nach auch von diesem unmittelbar wahrgenommen werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte Sie, diesen zukunftsweisenden Antrag zur Änderung des Universitäts-Akkreditierungsgesetzes durch Ihr Abstimmungsverhalten zu unterstützen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

0.05

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung, den Forschungsbericht 2000, III-41 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (Abg. Dr. Khol: Ohne Gusenbauer! – Abg. Ing. Westenthaler: Gusenbauer ist schon wieder nicht da!)


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite