Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 29

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zustimmen werden, die sie sozusagen unbotmäßig und über das Maß hinaus belasten würde, sodass sie ihre Aufgaben nicht mehr wahrnehmen könnten.

Aber man hat in der Vergangenheit anhand der zwei Beispiele, die ich zitiert habe, gesehen, dass man 1985 und 1993 die Finanzkraft der Gemeinden, der kleinen Gemeinden, verbessern konnte und eine Neudefinition im Finanzausgleich möglich war.

Ich bin daher einmal zuversichtlich, dass wir diese Quadratur des Kreises im Konsens insofern bereinigen können, als auf der einen Seite den kleinen Gemeinden etwas gedient sein kann und wird und auf der anderen Seite die Länder nicht als Gewinner, sondern auch als Solidaritätspartner des Bundes in den Konsolidierungsbemühungen aussteigen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Damit kommen wir zum 6. Thema, der Neuordnung des Punzierungswesens.

Ich bitte Herrn Abgeordneten Dr. Trinkl um die Formulierung seiner Frage.

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Danke, Herr Präsident! – Herr Finanzminister! Meine Frage lautet:

32/M

Welche Ziele werden mit der Neuordnung des Punzierungswesens verfolgt?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die Neuordnung des Punzierungswesens ist ein Beispiel einer Aufgabenreform, bei der, so wie alle anderen Kolleginnen und Kollegen, natürlich auch wir im Finanzressort bemüht sind zu fragen: Welche Aufgaben hat man historisch erfüllt, und was davon müssen wir nicht unbedingt in die Zukunft fortführen?

Daher soll die Punzierungstätigkeit mit Lizenz in die Eigenpunzierung übertragen werden. Die staatliche Tätigkeit soll auf die Nachschautätigkeit, also auf die Überprüfung der Tätigkeit der dann lizenzierten Punzierer, reduziert werden. Dieses Vorhaben entspricht, darf ich sagen, auch Wünschen der Wirtschaft, die schon seit vielen Jahren formuliert werden.

Für jene Erzeuger, die auf Grund einer Konzession beziehungsweise Lizenz ihre Edelmetallgegenstände selbst punzieren können, ergeben sich auf Grund des Wegfalls von Wegezeiten zum Punzierungsamt Zeit- und auch Kostenersparnisse. Ich denke, dass das einfach eine wirkliche Notwendigkeit ist, bei uns, so wie in den meisten anderen europäischen Ländern auch, zu sagen: Das ist keine staatliche, das ist keine öffentliche Funktion. Wir beschränken uns auf das Festlegen klarer, nachvollziehbarer Spielregeln und versuchen, ein Kontrollwesen zu etablieren, das auch den Konsumenten ihre schützenswerten Interessen absichert.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage, wie ich annehme? – Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Herr Finanzminister! Sie haben schon erwähnt, dass der Wegfall der obligatorischen Punzierung durch das Punzierungsamt ein lang gehegter Wunsch der Wirtschaft war. Letztendlich geht es auch darum, der Wirtschaft durch Verwaltungsvereinfachung bessere Rahmenbedingungen einzuräumen.

Nun war aber der Hauptzweck der seinerzeitigen obligatorischen Punzierung der Konsumentenschutz. Ich darf Sie daher fragen, Herr Minister: Bleibt durch die geplante Organisationsänderung im Rahmen der Punzierung dieser Konsumentenschutz auch entsprechend gewahrt?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung, Herr Minister.


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