Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 56

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Abänderungsantrag mit Sonderregelungen für die Versicherungsanstalt der Eisenbahner und der Betriebskrankenkassen. Das ist auch ein bisschen Makulatur, und im Übrigen hätten Sie das überhaupt unterlassen können. Auf der Dienstnehmerseite sind nämlich die Wahlberechtigten nicht gleich die Leistungsberechtigten. Sie haben die freien Dienstnehmer, die neuen Selbständigen, die große Anzahl der Pensionisten und die Vertragsbediensteten im B-KUVG vergessen.

Angedacht sind dann in weiterer Folge Urwahlen. In Deutschland gibt es das. Trotzdem führt nur ein halbes Prozent der Sozialversicherungsträger diese Urwahlen durch, die anderen Träger machen so genannte Friedenswahlen. Sie setzen also die Versichertenvertreter sinnvollerweise wieder ein. Die Folgen Ihres Vorgehens sind ein Kostenfaktor und die Schwächung der Legitimität der Organe der Selbstverwaltung. Der Antrag ist ein starres Modell eines fraktionellen, parteipolitischen Proporzes. Da die Freiheitlichen immer für die Abschaffung des Proporzes eingetreten sind, frage ich mich: Wo sind hier Ihre Warnungen? – Aber wahrscheinlich rechnen Sie sich selbst etwas aus. (Beifall bei der SPÖ.)

11.13

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben von Frau Abgeordneter Reitsamer verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Silhavy, Reitsamer und Genossen ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dolinschek. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

11.14

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Reitsamer! Wenn Sie sagen, dass sich die Freiheitlichen immer dafür eingesetzt haben, dass der Proporz abgeschafft wird, so kann ich Ihnen versichern, dass wir auch heute noch dazu stehen und das auch weiter so handhaben werden. Dass Reformen notwendig sind, darüber sind wir uns alle in diesem Hause einig, egal, ob von den Regierungsfraktionen oder der Opposition.

Frau Kollegin Silhavy hat vom gutbestallten Haus Österreich gesprochen. Aber in jedem gutbestallten Haus muss es mit der Zeit Erneuerungen geben. Es gibt immer wieder andere Materialien, mit denen man die einzelnen Räume auffrischt und gestaltet. Einmal sind Tapeten modern, dann sind Tapeten wieder unmodern, und dann macht man es eben anders. – Kollege Zweytick! So ist es halt, du als Bürgermeister weißt das.

Eine Reform ist notwendig, nachdem in den Jahren 1993 und 1997 Teilschritte gesetzt worden sind, über deren Sinnhaftigkeit sich diskutieren lässt. Es war auf jeden Fall ein Flickwerk. Die demographische Entwicklung sagt uns allerdings, dass wir hier weiterarbeiten müssen, und im Prinzip bezieht sich diese Pensionsreform auch wieder auf die Studien Rürup und so weiter aus den Jahren 1995 und 1997, welche die seinerzeitige Sozialministerin Hostasch in Auftrag gegeben hat.

Auch die sozialdemokratische Fraktion in diesem Haus hat sehr wohl erkannt, dass es einen Reformbedarf gibt, nur der Mut zu einer grundsätzlichen Veränderung hat immer wieder gefehlt.

Der Europäische Gerichtshof hat jetzt die Regelung des unterschiedlichen Zugangsalters zur vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit mit 23. Mai 2000 aufgehoben, also dass Frauen mit 55 Jahren und Männer mit 57 Jahren in die frühzeitige Alterspension gehen können. Die Zahl der Anträge hat sich natürlich jetzt gesteigert, weil viele Männer die Chance wahrgenommen haben, diesbezügliche Anträge zu stellen. Das ist jetzt unterbunden worden, denn das würde auch den budgetären Rahmen sprengen. Diese Form der frühzeitigen Alterspension haben jährlich 2 800 Männer und 560 Frauen genützt. Die Hälfte davon – das muss man auch dazu sagen –, also zirka 1 000, werden bewilligt. Das heißt also, diese Menschen können in die Invaliditätspension gehen, es ändert sich nichts Gravierendes hiebei.

Bei der etappenweisen Anhebung des Frühpensionsalters um eineinhalb Jahre handelt es sich um folgende Maßnahme: Wenn man sich das Arbeitskräftepotenzial der Aktiven ansieht, so er


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