Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 173

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ausforderung, die wir in der nächsten Zeit zu bewältigen haben werden, eine Herausforderung an die Gesellschaft, an die Institutionen und auch an den Staat.

Wenn man davon ausgeht, dass bei gleich bleibender Bevölkerungszahl innerhalb von 30 Jahren die Anzahl der Jugendlichen um 20 Prozent zurückgeht, die Anzahl der Erwachsenen bis zu 59 Jahren um 17 Prozent zurückgeht, dafür aber der Anteil der über 60-Jährigen um 67 Prozent ansteigt, dann kann man, glaube ich, die Größe der Herausforderung nachvollziehen.

Ein erster richtungsweisender Schritt ist in Österreich bereits in Form des Bundes-Seniorengesetzes 1998 getan worden. Dem haben auch wir Freiheitliche zugestimmt, obwohl wir damals in Opposition waren. Die Beratung, Information und Betreuung der Senioren wurden dadurch auf der Basis eines Gesetzes abgesichert, auch finanziell abgesichert. Zirka 21 Millionen Schilling stehen derzeit – verteilt durch das Bundeskanzleramt – zur Verfügung.

Wenn heute ein Antrag der Opposition eingebracht wird, diese Förderung wieder in das Bundeskanzleramt zu verlagern, dann muss ich sagen, dass man das Rad einfach wieder zurückdrehen will. Wir drehen das Rad lieber nach vorn und verlagern alle diese Agenden ins Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen, wo sie sicherlich am besten angesiedelt sind. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das zweite Ziel des Bundes-Seniorengesetzes 1998 war der Bundes-Seniorenbeirat, der ebenfalls beim Bundeskanzleramt angesiedelt worden war. Dabei hat sich erwiesen, dass die Chefsache, von der Frau Kollegin Reitsamer gesprochen hat, nicht wirklich Chefsache im Interesse der älteren Bevölkerung war. Der Bundes-Seniorenbeirat wurde in dieser ganzen Zeit vom Herrn Bundeskanzler nämlich nur einmal einberufen. Das heißt, er wurde eigentlich schlichtweg ignoriert.

Das wollen wir in Zukunft natürlich nicht mehr haben. Daher ist an dieser Novelle neu, dass der Bundes-Seniorenbeirat nun dort angesiedelt werden soll, wo er hingehört – in dieses neue Ministerium –, und dass er ein aktives Steuerungsinstrument für Seniorenpolitik werden soll, aber nicht ein bloßes Repräsentationsinstrument.

Neu ist auch, dass in Form eines Vereins der Dachverband der Seniorenorganisationen im so genannten "Österreichischen Seniorenrat" eingesetzt werden soll, der mehr als nur eine starke Stimme für die Interessen der älteren Menschen sein soll, und zwar eine gesetzliche Interessenvertretung, die man aus unserer Sicht ruhig als dritte Kammer und eben als Interessenvertretung der älteren Personen – neben den Dienstnehmern und den Wirtschaftstreibenden – bezeichnen könnte.

Dadurch sitzen die Seniorenvertreter nicht mehr vor der Tür, sondern sie sitzen in Verhandlungen, in denen es um ihre Interessen geht, mit am Tisch. Sie können konkret mitbestimmen. Sie haben Sitz und Stimme, wenn es um Seniorenpolitik – zum Beispiel um die Pensionsreform oder um Dinge im Bereich der Sozialversicherungsträger – geht. Sie können Anträge stellen und Stellungnahmen abgeben.

Damit ist Österreich wirklich ein Vorbild im Rahmen der EU. Österreich ist das einzige Land im Rahmen der EU, das in Zukunft über dieses Gesetz verfügen wird. Dazu möchte ich Ihnen, Frau Bundesministerin, sehr herzlich gratulieren! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.39

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Brosz. Er hat das Wort.

17.40

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Die Grünen sehen Generationenpolitik durchaus differenziert. Es ist vielleicht ein Zeichen dafür, dass der Jugendsprecher der Grünen auch zum Thema Seniorenbeirat redet. (Abg. Steibl: Dafür hat bei uns heute eine Jugendliche zur Pensionsreform gesprochen!) Das mag schon sein. (Abg. Steibl: Das mag nicht nur sein, das war so!)


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