Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 175

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Außer der Legitimation der Mehrheitsverhältnisse oder einer entsprechenden Schaffung der Mehrheitsverhältnisse sehen wir überhaupt keinen Grund, warum so etwas drinstehen sollte. Das hat in dem Gesetz selbstverständlich nichts verloren. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

17.44

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Bruckmann. – Bitte.

17.45

Abgeordneter Dr. Gerhart Bruckmann (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus – fast leer! Lassen Sie mich in unüblicher Weise beginnen: Halleluja, Halleluja! – Nun sei aber in üblicher Weise fortgesetzt. (Abg. Dr. Mertel: Wenn Sie uns jetzt die Sünden auch noch vergeben ...!)

Hatte ich heute Vormittag davon gesprochen, dass unsere Generation den größten demographischen Wandel aller Zeiten erlebt, und hatte ich diesen Wandel heute Vormittag zahlenmäßig untermauert, so möchte ich dies nunmehr mit einigen wenigen Worten inhaltlich tun.

Die gesamte Geschichte der Menschheit hindurch gab es zu allen Zeiten und in allen Kulturen neben einer ersten Altersstufe, den Kindern, und einer zweiten Altersstufe, den arbeitsfähigen Erwachsenen, nur eine sehr schmale dritte Altersstufe, die aus den wenigen aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen Alten bestand, die die Mühsal eines harten Arbeitslebens überlebt hatten.

Diese Gruppe der tatsächlich betreuungsbedürftigen Alten gibt es auch heute noch, aber sie ist zu einer vierten Altersschicht geworden. Zwischen diese nunmehrige vierte Schicht und die aktive Altersschicht, die zweite Generation, hat sich eine zahlenmäßig immer stärker zunehmende neue dritte Altersschicht eingeschoben: Mitbürgerinnen und Mitbürger, die zwar schon größtenteils aus dem aktiven Erwerbsleben ausgeschieden sind, aber noch mit beiden Beinen voll im Leben stehen.

Damit ist heute eine radikal veränderte Seniorenpolitik erforderlich geworden. Wie Frau Abgeordnete Haller schon ausgeführt hat, hat Österreich hiebei eine gewisse Vorbildfunktion. Wieder, wie schon heute Vormittag: "Ehre, wem Ehre gebührt!" Es war den jahrelangen Bemühungen des Bundesobmanns des Österreichischen Seniorenbundes Stefan Knafl zuzuschreiben – loyal unterstützt vom früheren Obmann des Österreichischen Pensionistenverbandes Rudolf Pöder und dem früheren Obmann des Seniorenringes Matzka (Abg. Gradwohl: Haben wir schon gehört! Es ist zwar nicht richtig, aber es war schon einmal!)  –, dass es in Österreich in der vergangenen Legislaturperiode – wieder "Ehre, wem Ehre gebührt!" – zum Beschluss eines Bundes-Seniorengesetzes kam, durch welches die Vertretung der Interessen der Senioren auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden konnte.

Es freut mich, feststellen zu können, dass die nunmehrige Bundesregierung durch die jetzt zur Beschlussfassung anstehende Novelle den bisher fehlenden zweiten Schritt zur Herstellung voller Gleichrangigkeit der Senioren setzt. (Abg. Öllinger: Nicht demokratisch legitimierter Seniorenrat!) Ihr zentraler Punkt – darauf wurde schon hingewiesen – ist ein neuer Passus in diesem Bundes-Seniorengesetz, dem zufolge – ich zitiere wörtlich – der Verein "Österreichischer Seniorenrat", der als "Dachverband von Seniorenorganisationen zur Vertretung, Förderung und Wahrung der Interessen der österreichischen Senioren" berufen ist, "in Angelegenheiten, welche die Interessen der österreichischen Senioren berühren können", ausdrücklich "den gesetzlichen Interessenvertretungen der Dienstnehmer, der Wirtschaftstreibenden und der Landwirte gleichgestellt" wird. (Abg. Gradwohl: Gesetzliche Interessenvertretungen! Das hat Kollege Öllinger gemeint!)

Hohes Haus! Das ist ein Meilenstein in der Anerkennung der Rechte der älteren Generation! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ich gebe in aller Offenheit zu, dass die Seniorenvertreter aus dieser ihrer neuen Rechtsstellung selbstverständlich auch das Recht ableiten werden, in allen Gesetzesvorhaben, die Seniorenangelegenheiten berühren können, im Gesetzwerdungsprozess mitzuwirken, in nächster Zeit


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