Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 189

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hat im Rahmen dieser Verordnungen doch eine Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten. Ich glaube, es wäre gut gewesen, wenn wir heute schon wüssten, wie diese Verordnungen aussehen werden, um den Konsumenten entsprechende Sicherheit zu geben.

Eine extreme Ausnahme für so genannte Kleinbetriebe ist ebenfalls in diesem Gesetz enthalten. Diese Ausnahmeregelung für Kleinbetriebe, die durch die zugrunde liegende EU-Richtlinie möglich gemacht wird, wurde in der Regierungsvorlage aber in einer exorbitanten Art und Weise ausgelegt. So sind Geschäfte mit weniger als neun Vollzeitbeschäftigten überhaupt ausgenommen genauso wie Geschäfte, deren Verkaufsfläche unter 250 Quadratmeter liegt. Das heißt, alles, was sich im Rahmen von Geschäftsflächen unter 250 Quadratmeter bewegt, unterliegt nicht dieser Preisauszeichnungsgesetz-Novelle. Diese Ausnahmebestimmungen, die noch dazu sehr kompliziert gehalten sind, sind unserer Meinung nach überzogen und entsprechen meines Erachtens auch nicht dem EU-Gedanken. Wir können daher dieser Novelle nicht die Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.42

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Haigermoser. Er hat das Wort.

18.42

Abgeordneter Helmut Haigermoser (Freiheitliche): Meine Damen, meine Herren! Hohes Haus! Herr Bundesminister! Ich verstehe überhaupt nicht, Herr Kollege Eder, dass Sie dieser Vorlage nicht zustimmen, und glaube, dass Ihre Argumentation da auch etwas hinkt. Ich kann es nicht verstehen, niemand versteht es, dass man gegen diese Ausnahmen sein kann, die man gerade für die Nahversorger und insbesondere für regionale Produkte schafft.

Das ist ja auch genau dem "Feinkostladen Österreich" entgegengesetzt. Ich habe das Beispiel auch in die Diskussion im Ausschuss gebracht: Für einen Honig-Zulieferer aus dem ländlichen Bereich ist es eben schwierig, so schnell die Produkte mit den ausgewiesenen Kilopreisen et cetera in die Regale zu bringen. Wir wissen, dass diese Auszeichnungen bei den Großanbietern heute, nachdem 90 Prozent des Lebensmittelhandels bereits von vier Anbietern abgewickelt werden, sowieso automatisch passieren. Jetzt in diesem Kleinbereich auch noch Bürokratien aufzubauen, das versteht wohl kein Mensch mehr. Ich bin froh, dass dieser Argumentation die Grünen zumindest im Ausschuss gefolgt sind.

Meine Damen und Herren! Wir wissen, dass diese Richtlinie 98/6/EG des Europäischen Parlaments durch dieses vorliegende Preisauszeichnungsgesetz umgesetzt wird. Unzweifelhaft – und das hat man, glaube ich, auch in der Diskussion gesehen – entstehen dadurch auch zusätzliche Kosten für den Handel. Wenn wir wissen, dass gerade im Lebensmittelhandel 4 Prozent maximal vor Steuer als Marge eingesetzt werden und diese Preisauszeichnung gewaltige Kosten verursacht und gerade diese 4 Prozent, so wird gerechnet, vom Gewinn "wegfrisst", dann sollte man hier nicht päpstlicher als der Papst sein und gerade den klein- und mittelständischen Einzelhändlern doch etwas Freilauf, Freiraum lassen. (Abg. Dr. Pilz: Auslauf!)

Meine Damen und Herren! Es geht primär um den Grundpreis. Das heißt, zum Beispiel bei Marmelade ist dann der Kilopreis anzuführen, bei Getränken der Literpreis und so weiter. (Zwischenruf.) Auch bei Champagner, auf den Zwischenruf eingehend, muss dann der Literpreis angegeben werden. Ich hoffe, dass das dann den Preisvergleich für Herrn Gusenbauer erleichtert, wenn er beim Champagnisieren ist. (Abg. Eder: Bleiben Sie doch etwas sachlich!) Da wird er dann etwas leichter auf den Literpreis kommen. Beim Kaviar muss dann auch der Kilopreis angegeben werden. Beluga, Sevruga oder Osietra – er kann sich das dann kiloweise sehr leicht ausrechnen, um zu wissen, wo es langgeht. (Abg. Eder: Lächerlich machen kann man sich über alles! Das ist ja nicht notwendig! Ich habe mich bemüht, sachlich zu sein! Keine Beleidigung!)

Keine Beleidigung, aber so einem Gesetz sollte man doch zustimmen. Es ist das ja nicht eine Regierungstollheit, dass man hier irgendjemanden über den Tisch zieht, den Verbraucher schon gar nicht, sondern wir wollen gemeinsam die Nahversorgung pflegen und den Nahversorgern auch das Überleben ermöglichen. Darum geht es. Und da sollten wir uns hier nicht ein Schar


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