Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 195

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große Ungleichheit herrscht. Da bedarf es einer Einschränkung, da bedarf es einer Beschränkung. Wir unterstützen also den diesbezüglichen Antrag.

Zum Gesetz selbst: Es ist nur ein kleiner Schritt zur Verbesserung der Situation von bewusst kaufenden Konsumentinnen und Konsumenten. Es wird etliches zum Nachjustieren geben, seien es die Schwellenwerte für die Ausnahmen, von denen ich glaube, dass man etwas mehr hätte differenzieren können, oder ähnliche Details mehr. Im Großen und Ganzen können wir aber dieser Neuregelung zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.05

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

19.06

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sie gestatten, dass ich im Zusammenhang mit dem Preisauszeichnungsgesetz auf einen Vorredner eingehe.

Kollege Maier, eine Frage: Bist du tatsächlich der Meinung, dass dieses Gesetz keine Verbesserung ist – die ablehnende Haltung der Sozialistischen Partei lässt das vermuten –, dass keine bessere Vergleichbarkeit gegeben ist? – Ich finde es demaskierend, dass du als wesentliche, als gehaltvolle Aussage Folgendes anmerkst: Es geht hier um den Schutz der Verbraucher und nicht um den Schutz der Wirtschaft. – Ich sage dazu: Man soll bei aller Transparenz, die sinnvoll ist, bei aller Konsumentenfreundlichkeit, die sinnvoll ist, das Augenmaß nicht verlieren und gerade auf eine Gruppe achten, nämlich auf die Nahversorger, die es dringend notwendig erscheinen lassen, dass sie nicht zusätzliche Belastungen und einen hohen zusätzlichen administrativen Aufwand sozusagen vorgegeben bekommen.

Die Ausnahmebestimmungen, die hier getroffen werden, machen durchaus Sinn. Wenn es sich an der Quadratmeterzahl mit 250 Quadratmetern spießt, so sei hier angeführt, dass früher die Zahl der Quadratmeter pro Beschäftigtem auch beim Nahversorger eine bedeutend kleinere war, weil, um als Nahversorger überleben zu können, natürlich auch ein entsprechendes Warensortiment erforderlich ist und angeboten werden muss.

Wir vertreten den Standpunkt, dass dieses Gesetz ein konsumentenfreundliches Gesetz ist, sind jedoch davon überzeugt, dass es einfach notwendig ist, dass man bei dem überbordenden zusätzlichen Aufwand gerade bei den gefährdeten Kleinunternehmern, die als Nahversorger fungieren, schützend die Hand über diese hält. Es fallen, wie bereits erwähnt worden ist, 4 Prozent der Kosten für den Kleinunternehmer, für den kleinen Lebensmittelhändler an – im Gegensatz zu den Multis, bei denen diese Preisauszeichnung mit 0,5 Prozent zu beziffern ist.

Ich darf aber auch auf Folgendes hinweisen, weil Kollege Maier das Beispiel mit den Wechselstuben angeführt hat: Diese Problematik ist ja für dich, Kollege Maier, als Konsumentenschützer keine neue, die sich erst in jüngster Zeit aufgetan hat. Im Übrigen finde ich es verwerflich, unsere Gäste, die aus dem Ausland kommen, mit derartigen Gebühren sozusagen über den Tisch zu ziehen. Das ist sicherlich nicht tourismusfreundlich. Aber ich kann dich beruhigen, Kollege Maier: Das, was ja nicht neu ist, aber von der alten Regierung offensichtlich nicht als Notwendigkeit erkannt wurde, nämlich für eine Änderung zu sorgen, um solche Vorkommnisse hintanzuhalten, wurde bereits vom Bundesminister für Finanzen aufgegriffen – nicht erst heute seit deiner Rede, sondern es wird schon seit einiger Zeit daran gearbeitet, um diese Problematik hintanzustellen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Das heißt, es bedarf also nicht der Zustimmung zu deinem Antrag, den du eingebracht hast, weil ich glaube, dass hiezu eine gute Regelung vorbereitet wird. Ich bin überzeugt davon, dass es auch in absehbarer Zeit hier im Hause zur Beschlussfassung dieser Regelung kommen wird.

Ich darf noch darauf hinweisen, da die Wirtschaft ja nicht zu schützen ist und das Augenmaß für die Sozialdemokratische Partei keine Rolle spielt, dass die Zahl der Standorte im Lebensmitteleinzelhandel von 1996 auf 1998 von 7 618 auf 7 166 zurückgegangen ist, es also um


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