Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 197

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und fünf Punkte nennen, die für uns Motivation zur Erstellung dieses neuen Auszeichnungsgesetzes waren.

Der erste Punkt, der für uns Motivation war, ist die Notwendigkeit, dass der Durchschnittsösterreicher die neue Preisauszeichnung verstehen soll. Wir finden, dass es entscheidend ist, dass der Konsument überhaupt versteht, was auf dem jeweiligen Produkt draufsteht. Wir haben es, glaube ich, leicht verständlich, unbürokratisch und übersichtlich gemacht.

Der zweite Punkt, der für uns Motivation war, ist unsere Überzeugung, dass die doppelte Preisauszeichnung keine Belastung für die österreichischen Unternehmer sein sollte. Wir wissen, dass diese Auszeichnung bis zu 4 Prozent des Umsatzes kostet. Unser Gesetz aber verursacht keine Bürokratie und ist leicht verkraftbar.

Der dritte Punkt, der für uns Motivation war, ist unsere Meinung, dass auf die Situation der Klein- und Mittelbetriebe Rücksicht zu nehmen ist, dass viele dieser Klein- und Mittelbetriebe nicht auszeichnen müssen. Die Gründe dafür wurden ja schon genannt.

Der vierte Punkt, der für uns Motivation war, ist das Gebot, ein Gesetz mit Vernunft zu machen, ein Gesetz, das auch beim Grundpreis entsprechende Ausnahmen vorsieht. Ich denke dabei an die Fertiggerichte, an die Kopplungsangebote, an die Sachgüter in Kleinstmengen und viele andere Dinge mehr.

Der fünfte Punkt, der für uns Motivation war, besteht darin, eine leichte Handhabung auch für das Ministerium zu ermöglichen. Der Minister kann für bestimmte Unternehmen Ausnahmen machen, er kann anordnen, Positiv-, Negativlisten erstellen. Wir haben ihm einen breiten Raum zum Eingreifen eingeräumt.

Nun eine Bemerkung zum Herrn Kollegen Eder: Er sollte schon wissen, dass die Bankauszeichnungen nicht in diesem Gesetz geregelt werden können, sondern dass das im Bankwesengesetz erfolgen muss, weil das das zuständige Gesetz ist.

Auch Herr Kollege Maier hat gesagt, dass wir etwas in dieses Gesetz hineinnehmen sollten, was gar nicht möglich ist. Mit dem Preisauszeichnungsgesetz werden ja Sachgüter geregelt; das wissen doch auch Sie! Ich glaube nicht, dass Währungen Sachgüter sind, die in diesem Gesetz geregelt werden sollten.

Herr Kollege, ich möchte auch noch einen zweiten Punkt anführen – das wurde vom Herrn Bundesminister auch schon gesagt (Zwischenruf des Abg. Gradwohl )  –: Sie sind ja auch ein bisschen spät dran, da der Herr Bundesminister jetzt nicht nur die Auszeichnung der Kurse anstrebt, sondern auch die Provisionen durch Auszeichnung in den Griff bekommen möchte. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Gradwohl. )

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn Sie all diese aufgezeigten Fehler berücksichtigen, dann werden Sie erkennen, dass wir Ihrem Antrag, sehr geehrter Herr Abgeordneter Maier, nicht zustimmen können.

Ich möchte schon festhalten: Die Regierung hat wieder einmal bewiesen, dass sie schneller arbeitet als manche Abgeordnete hier zu einzelnen Entschlüssen kommen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.17

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Maier zu Wort gemeldet. Ich bitte, § 58 der Geschäftsordnung zu beachten.

19.17

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mein Vorredner, Herr Kollege Puttinger, hat gemeint, das Preisauszeichnungsgesetz beziehe sich nur auf Sachgüter. Das ist nicht richtig!


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