Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 198

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Das Preisauszeichnungsgesetz bezieht sich auch auf Leistungen (Abg. Dr. Puttinger: Aber nicht auf Bankleistungen!), deren Anbieten der Gewerbeordnung unterliegt. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Schwarzenberger: Das unterliegt dem Bankwesengesetz, aber nicht der Gewerbeordnung!)

19.18

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist daher geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 148 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Mitterlehner, Haigermoser und Genossen einen Zusatzantrag eingebracht.

Ich lasse zunächst über den erwähnten Zusatzantrag und danach über den Gesetzentwurf abstimmen.

Die Abgeordneten Dr. Mitterlehner, Haigermoser und Genossen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der die Einfügung einer Ziffer 4a in Artikel I zum Inhalt hat.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Maier und Genossen betreffend Festsetzung einer Preisauszeichnungsverpflichtung für Wechselstuben.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

11. Punkt

Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Antrag 156/A der Abgeordneten Dr. Gottfried Feurstein, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikerkammergesetz 1993 geändert wird (149 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nunmehr zu Punkt 11 der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Lichtenberger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.


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