Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 207

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3. Auf dem Etikett ist zu vermerken, daß es sich um "Saatgut zur Erhaltung der biologischen Vielfalt" (nicht zertifiziertes Saatgut) handelt, und für welche Zwecke es vorgesehen ist.

4. Bei der Festsetzung von Höchstmengen für das Inverkehrbringen von PGR ist zu berücksichtigen, daß die Möglichkeit des Inverkehrbringens nicht durch zu kleine Mengen behindert, sondern durch eine angemessene Höhe gefördert wird. Der Austausch von Kleinstmengen von PGR unter Mitgliedern von Personenvereinigungen und zwischen Bäuerinnen und Bauern zur persönlichen Verwendung muß ohne Einschränkung zulässig sein.

Ferner wird der Bundesminister ersucht, alternative Züchtungsinitiativen staatlich zu fördern und zu unterstützen."

*****

Danke schön.

19.55

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Pirklhuber, Glawischnig, Gradwohl und Sima ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Auer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte. (Abg. Gradwohl  – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Auer –: Jetzt sind wir aber gespannt, Jakob!)

19.55

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Agrarrechtsänderungsgesetze – das sind in Wahrheit neun Bereiche. Meine Kollegen werden zu den verschiedensten Bereichen Stellung nehmen. Ich möchte mich mit zwei Bereichen beschäftigen.

Meine Damen und Herren! Wenn ich mir die kritischen Bemerkungen des Kollegen Kummerer, aber auch jene des Kollegen Pirklhuber zum Bereich Wasser, zum Wasserrechtsgesetz vor Augen führe, dann frage ich mich: Wenn das Wasser in Österreich so schlecht, so gefährdet, so verschmutzt, die Landwirtschaft – so hört man heraus – der alleinige Verschmutzer ist, warum, meine Damen und Herren, wollen dann ganz Europa und die Welt unser Wasser? Das möchte ich gerne einmal wissen. Mir kommt es so vor, als wäre ich auf der falschen Veranstaltung, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Zwischenrufe der Abgeordneten Dipl.-Ing. Kummerer und Gradwohl. )

So steht beispielsweise in der "Presse" vom 22. März dieses Jahres Folgendes zu lesen – ich zitiere –: "Wasserkrise. Suche nach Strategien in Den Haag. Experten beraten die Behebung der Wasserkrise." – Zitatende.

Meine Damen und Herren! Österreich hat einen unermesslichen Schatz. 3 Prozent des Trinkwasservorkommens verbrauchen wir selber und ... (Abg. Gradwohl: 4 Prozent!) Dann sind es halt 4 Prozent. Danke, meine Herren! Wegen dieses einen Prozents streite ich mich nicht mit euch! Wie auch immer, Tatsache ist, dass Österreichs Grundwasser Trinkwasserqualität hat und diese mit dieser Wasserrechtsnovelle auch in Zukunft gesichert wird. (Abg. Dipl.-Ing. Kummerer: Ihre Behauptung ist schlicht und einfach falsch!) Hier wird Theorie, wie Sie sie gerne hätten, einmal in die Praxis umgesetzt, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Es kommt im § 33f zu einer tatsächlichen Umgestaltung, zu einer neuen Schwerpunktsetzung, zum Prinzip des Vertragsgewässerschutzes anstatt von Zwangsmaßnahmen. Solche sind erst dann vorgesehen, wenn freiwillige Maßnahmen nicht helfen.

Kollege Kummerer! Mich würde einmal interessieren, was du zur Grundwasserbelastung durch den Flugverkehr, durch den Straßenverkehr, durch die Autobahnen, durch Abwässer sagst.


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