Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 209

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Regierungsparteien diese Erfolge wieder zunichte machen. Mit dieser Änderung des Weingesetzes wird die Qualitätslinie durchbrochen und wieder rückgängig gemacht. (Abg. Wenitsch: Wieso? – Abg. Schwarzböck: Gibt es einen Punkt, womit Sie das begründen könnten, ein sachliches Argument?)

Worum geht es dabei? – Derzeit ist die rechtswidrige Restsüßeherstellung bei Prädikatsweinen zu Recht ein Gerichtsdelikt. Nunmehr soll dieses als bloßes Verwaltungsdelikt eingestuft werden.

Meine Damen und Herren! Wissen Sie, was das bedeutet? – Das bedeutet letztendlich die Abkehr von der Qualitätslinie. Sie setzen damit meiner Meinung nach ein falsches Zeichen. (Zwischenruf der Abg. Aumayr. )

Ich komme aus dem Prädikatsweinbaugebiet Neusiedler See–Seewinkel und weiß daher, wovon ich spreche. Ich war vorige Woche bei einem Spitzenweinproduzenten in meiner Heimatgemeinde St. Andrä am Zicksee. Übrigens, Herr Bundesminister, in dessen Keller hängt ein großes Bild von Ihnen mit dem Weinbauern selbst. Dieser Weinbauer gehört also mit Sicherheit nicht unserer Fraktion an. Aber auch er meinte, ich möge im Namen der Weinbauern darauf hinwirken, dass dieses Gesetz nicht verändert wird, denn die Weinbauern aus meiner Gegend haben mit ihren Süßweinen bereits Weltruf erlangt. Diesen Ruf setzen wir mit Ihrem Vorhaben leichtfertig aufs Spiel.

Unsere Fraktion spricht sich im Interesse der seriösen Weinbauern, der Konsumenten im In- und Ausland und letztendlich im Interesse von Österreichs Weinimage vehement gegen diese Verwässerung aus.

Ein weiterer Punkt unserer Kritik betrifft die Negierung der Möglichkeit, national festzulegen, dass Prädikatsweine unsere Weinbaugebiete nur noch in Flaschen verlassen dürfen. Das jüngst ergangene EuGH-Urteil gibt dafür eindeutige Handlungsvorgaben. Was der Gegend von Rioja, von der das Urteil angestrebt wurde, recht ist, soll auch uns leiten. Wer nur einen Hauch von Weinkultur hat, wird wissen, wie wichtig die Abfüllung der Flaschen vor Ort ist. Und dafür haben sich unsere Weinbauern schon vor Jahren ausgesprochen.

Daher appelliere ich an Sie, diese Möglichkeit zu ergreifen und in die aktuelle Novellierung aufzunehmen. Die Konsumenten, die Winzer und die gesamte Weinwirtschaft würden uns dafür danken. – Ich aber danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

20.04

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pistotnig. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

20.05

Abgeordneter Jakob Pistotnig (Freiheitliche): Sehr verehrter Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ein Agrardiplomingenieur hier beim Rednerpult steht und sagt, dieses Änderungsgesetz sei übel, weil so viel auf einmal geändert wird, und es werde ihm dabei schwindlig, dann muss ich Ihnen sagen: Da wird mir als Bauer schwindlig und übel zugleich. Endlich einmal wird ein Schritt, um nicht zu sagen ein Schrittchen, in die richtige Richtung gemacht, worauf die Landwirte schon lange ein Anrecht haben und mit dem wirklich einmal etwas bewegt wird. Wenn Sie es noch nicht wissen sollten, Herr Ing. Pirklhuber, in der EU fressen nicht die Fleißigen die Faulen, sondern die Schnellen die Langsamen. Es wird Zeit, dass wir ein bisschen Tempo draufkriegen und in diese Richtung auch etwas bewegen.

Was geschieht denn auch schon, bitte? – Ich werde zwei Sachen herausgreifen: das Güterwege- und Seilbahnengesetz. Es geschah überhaupt nichts anderes, als dass die Kommissionen, die es in der Vergangenheit gab, zu fünft und zehnt mit dem Auto durch die Gegend fuhren und einen Sekretär mithatten, weil jeder für ein Stückchen zuständig war.

Künftig macht das ein Mann, und zwar ein Mann von der Agrarbezirksbehörde, und dieser ist verpflichtet, nach dem Wasserrechtsgesetz und nach dem Forstgesetz vorzugehen, die zustän


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