Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 215

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gradwohl, Katharina Pfeffer, Rainer Wimmer und Genossen zur Regierungsvorlage (107 der Beilagen) (Agrarrechtsänderungsgesetz 2000)

Der Nationalrat wolle beschließen:

In Art. 9 wird folgende neue Z 10a eingefügt:

"10a. In § 11 Abs. 2 wird nach Z 4 folgende Z 5 eingefügt:

,5. der in Österreich im jeweiligen Weinbaugebiet in Flaschen abgefüllt wird.‘"

*****

Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

20.26

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Die soeben eingebrachten Abänderungsanträge der Abgeordneten Gradwohl und Genossen sind genügend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Zum Wort gelangt nun Herr Bundesminister Mag. Molterer. – Bitte, Herr Minister.

20.26

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte erstens meine Verwunderung zum Ausdruck bringen: Üblicherweise wird die Regierung von der Opposition dafür kritisiert, dass sie zu wenige Initiativen startet, heute werde ich überraschenderweise dafür kritisiert, dass wir ein umfassendes Reformpaket vorgelegt haben. (Abg. Dr. Khol: Das machen sie immer so!) Ganz kenne ich mich jetzt nicht aus, aber ich lasse mich auch nicht irritieren. (Abg. Schwarzenberger: Die SPÖ war immer schon reformunwillig!) Umfassende Reform halte ich für wichtig. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Zweitens. Frau Abgeordnete Moser, ich kann Ihnen versichern, meine sportliche Fähigkeit reicht nicht so weit, einen Spagat zu machen. Was ich allerdings kann – und diesen Nachweis werde ich liefern (Abg. Öllinger: Eine Pirouette!)  –, ist, den Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen, zwischen Landwirtschaft und Umwelt, die es da und dort gibt – ja! –, in einer Weise zu bewältigen, dass wir dem Ziel der Nachhaltigkeit insgesamt näher kommen. Testen Sie mich, Frau Abgeordnete! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Drittens, Frau Abgeordnete: Ja, Sie haben Recht, ich habe Hilfe von oben und bin froh, dass ich das weiß, weil ich daran glaube! (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Nun zu den einzelnen Diskussionspunkten, und zwar zunächst zum Thema Wasserrechtsgesetz: Herr Abgeordneter Kummerer, wir wollen das Schutzniveau, das das Wasserrechtsgesetz für unser Grundwasser vorgibt, erhalten, aber wir setzen auf Anreiz und nicht in erster Linie auf Zwang. Der Anreiz im Sinne der freiwilligen Teilnahme der Landwirte an unseren guten Programmen hat das Ziel, möglichst viele Leute zu motivieren und möglichst viel Fläche in diese Programme aufzunehmen. Nur dann, wenn das nicht reicht, wird tatsächlich der Verordnungsweg zu gehen sein.

Mit dieser Wasserrechtsgesetz-Novelle wird – zweitens – auch das angesprochene Pingpong ein Ende haben. Sie haben Recht, das war der Kritikpunkt, den es bei der bisherigen rechtlichen Regelung gegeben hat. Das gehört aber der Vergangenheit an. Jetzt ist klar, wer wofür zuständig ist, wofür der Bundesminister zuständig ist und wofür die Landeshauptleute zuständig sind.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite