Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 217

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

erste Prüfung hin nicht – der praktischen Anforderung des Handels auch im Sinne der exportierenden Bauern, Frau Abgeordnete! Daher bitte ich: Bevor wir hier Wertungen vornehmen, prüfen wir genau!

Meine abschließende Bitte zum Weingesetz und zur Weindebatte ist: Machen wir nicht aus dem üblichen Spiel – hier die Regierung und dort Opposition – gerade in einem Bereich, auf den wir doch alle stolz sein können, den Fehler, dass wir hier nur sozusagen das Haar in der Suppe suchen, das Gott sei Dank nicht da ist! Ich, Frau Abgeordnete, bin stolz auf die österreichischen Winzerinnen und Winzer! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.34

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hornegger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

20.34

Abgeordneter Franz Hornegger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Das Agrarrechtsänderungsgesetz 2000 – meine Vorredner haben es zum Teil schon erläutert – wird in vielen Punkten novelliert, und zwar zu Gunsten der heimischen Bauernschaft. Dazu gehört zum Beispiel das Pflanzenschutzgesetz, das Wasserrechtsgesetz – das ist schon erläutert worden –, die Wald- und Weidenutzungsrechte und das Weingesetz, über das der Herr Bundesminister gerade berichtet hat: insgesamt neun Gesetze, die gemeinsam einer Reform unterzogen wurden. Und was passiert? – Wenn man etwas Positives macht, dann ist es offenbar auch nicht recht. Der Herr Minister hat vorhin darauf hingewiesen.

Damit komme ich kurz zu den Ausführungen von – ich glaube, er ist jetzt nicht anwesend – Herrn Dipl.-Ing. Kummerer und Herrn Dipl.-Ing. Pirklhuber. (Abg. Dipl.-Ing. Pirklhuber, der beim Saalausgang steht, macht durch ein Handzeichen darauf aufmerksam, dass er anwesend ist.)  – Herr Kollege Pirklhuber! Ich hoffe, dass Sie beide nicht Landwirtschaftsingenieure sind, denn wenn Sie es sind, dann verstehe ich die Welt überhaupt nicht mehr! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Zur Änderung in Artikel 7, Grundsatzgesetz 1951: Wenn man solche Gesetze reformiert, dann müsste es doch einmal möglich sein, dass es auch von Seiten der Opposition einmal Beifall gibt und man sagt: Ja, das sind positive Ansätze, das kann man mittragen! – Leider ist es nicht so. Auch der Herr Minister hat in Bezug darauf schon gesagt, er verstehe die Welt nicht mehr. Aber er wird nicht der Einzige sein, der sie nicht mehr versteht. In diesem Hause gibt es, wie ich meine, schon sehr viele, die alle die Welt nicht mehr verstehen.

Diese Regierungsvorlage ist außerordentlich ausführlich, und bei 57 Seiten Umfang ist es schon möglich, dass jemand, der sich nur so nebenbei mit dieser Sache befasst, nicht wirklich genau in die Materie eindringen kann.

Ich möchte den Artikel 7 ganz kurz hervorheben. Es handelt sich dabei großteils – Kollegin Aumayr hat es schon gesagt – um EU-Anpassungen. Im Artikel 7 gibt es bei den Wald- und Weiderecht-Servituten das Problem, dass die österreichische Rechtslage nicht mehr den europäischen Vorgaben entspricht. Es besteht daher ein Anpassungserfordernis an die diesbezüglichen europarechtlichen Vorgaben. Ihr wart ja alle mit dabei, als man dies beschlossen hat.

Der positive Inhalt, über den von der Opposition ja keiner sprechen will, ist eben die agrarbehördliche Bewilligungsfreiheit in der Abschreibung unbedeutender Trennstücke. Bei den kleinen Anliegen kann man daher den enormen Bürokratieaufwand einmal zur Seite legen und das Problem schnell und vernünftig lösen.

Zum Entfall der Bestimmungen über die Anlage der Entschädigungen – auch dieser Punkt ist heute schon angesprochen worden –: Offenbar gibt es da ein Problem, man hört es heraus: Wenn man etwas Neues macht, wodurch die Bürokratie reduziert wird, dann ist es Ihnen auch nicht recht. Ich habe ab und zu das Gefühl, dass einige unter Ihnen sind, die nur darauf warten oder herbeisehnen, dass zum Beispiel beim Wasserrecht Zwangsmaßnahmen getätigt werden müssen, damit man keine öffentlichen Gelder für Förderungen zuschießen muss.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite