Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 218

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Wir von den Regierungsparteien – sowohl von ÖVP als auch von FPÖ – haben versucht, in dieser Regierungsvorlage die positiven Dinge so unterzubringen, dass es im Sinne der Bauern ist, und diese werden in der nächsten Zeit auch merken, dass sehr viele Punkte positiv umgesetzt werden konnten.

Abschließend: Auf Grund der genannten Erwägungen, Herr Pirklhuber, verstehe ich die grüne Fraktion nicht, aber besonders Sie als Agrarexperten und selbst Landwirt, wie ich glaube, verstehe ich überhaupt nicht! Ich verstehe nicht, dass Sie diese Agrarrechtsänderung nicht mittragen können. Aber, Herr Minister, ich verstehe Sie  – bei dem, was Sie nicht verstehen können. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

20.38

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Parfuss. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

20.39

Abgeordnete Ludmilla Parfuss (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Herr Bundesminister! Wenn Sie schon so viel Hilfe von oben haben – Sie haben das vorhin sehr glaubhaft gesagt –, dann hilft Er Ihnen und uns vielleicht auch beim Bundes-Tierschutzgesetz. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Die heutige Diskussion (Zwischenruf der Abg. Dr. Mertel )  – ich habe ganz wenig Redezeit – über das Weingesetz wird den Konsumenten nicht freuen. Der Konsument freut sich deshalb nicht, weil vom Gesetzgeber sozusagen die Rutsche dafür gelegt wird, dass das derzeitige gute und wirkungsvolle Gesetz aufgeweicht werden kann. Frau Abgeordnete Pfeffer hat bereits darauf hingewiesen.

Ein Experte hat heute zu mir gesagt: Früher war der Weintrinker König, hoffentlich wird er jetzt nicht Bettler! – Ich hoffe das auch.

Der Konsument hat nach den unerfreulichen Vorkommnissen im Jahre 1985 endlich wieder Vertrauen in die Qualität unseres Weines gewonnen, und – auch Herr Präsident Schwarzböck hat das gesagt – die Qualität ist gut, sogar sehr gut. Wir alle wissen, wie lange es dauert, bis verlorenes Vertrauen wieder gewonnen wird, vor allem, wenn es um Lebens- und Genussmittel geht, und ich glaube, unser Wein ist ein Genussmittel.

Der Konsument ist unbarmherzig. Er reagiert sofort, und ich glaube, das ist auch gut so. Nur so ist gewährleistet, dass der Erzeuger und der Vermarkter die Qualitätskriterien als Auftrag verstehen. Ein verärgerter Konsument lässt die Kasse nicht klingeln, sondern verweigert sich. Wir haben das schon oft bemerkt und gesehen.

Herr Bundesminister! Andere Länder – Sie haben es vorhin erwähnt – haben eine konsumentenfreundliche Einstellung. Die Erzeuger sind dort sogar bis zum Obersten Gerichtshof gegangen, um ihre Flaschenabfüllung beizubehalten, denn sie wissen, dass damit auch die Qualität gewährleistet ist.

Herr Bundesminister! Ich verstehe nicht, dass wir in Österreich nicht auch auf diesen Zug aufspringen können, um unsere Standards zu heben. Stattdessen schauen wir zu, wie andere Länder mit solchen Ideen an uns vorbeiziehen. Es gibt da bei uns Probleme – Herr Bundesminister, Sie haben sie angesprochen –, aber ich meine, dass wir dafür sicherlich eine österreichische Lösung finden könnten.

Ich hoffe, dass die Bundesregierung nicht folgendes Motto hat – ich habe es einmal von Boris Becker gehört –: "Wenn ich nicht verliere, dann kann der andere nicht gewinnen!" – Wenn es so wäre, dann würden sich die anderen Weinproduzenten sehr freuen, und wir nicht. (Beifall bei der SPÖ.)

20.42


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite