Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 224

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hat die Opposition – sowohl die Sozialdemokraten als auch die Grünen – beim Saatgutgesetz insbesondere die Änderung der Nachbarschaftshilfe beklagt. Dazu sage ich: Wir haben versucht, im Ausschussbericht klarzustellen, was nicht als Inverkehrbringen gilt, denn das Saatgutgesetz regelt in erster Linie das Inverkehrbringen von Saatgut.

Im Antrag des Abgeordneten Pirklhuber wird die versteckte Forderung erhoben, man solle sich um den EU-Rechtsbestand einfach nicht kümmern. – Ich möchte Ihnen hier ein Schreiben der Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucherschutz vom 23. März 2000 zur Kenntnis bringen, in welchem eindeutig festgestellt wird, dass unser derzeitiges Saatgutgesetz in keinem Fall den EU-Richtlinien entspricht. Darin heißt es wörtlich– ich zitiere –:

"Meine Dienststellen halten daher eine Änderung der österreichischen Rechtsvorschriften für notwendig, damit die ordnungsgemäße Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften sichergestellt wird. Bitte teilen Sie mir so rasch wie möglich, spätestens aber binnen zwei Monaten mit, welchen Standpunkt Ihre Regierung in dieser Angelegenheit vertritt und welche Maßnahmen sie zu treffen gedenkt, um den Gemeinschaftsvorschriften nachzukommen."

Das zu regeln, haben wir versucht, und wir haben in einer Ausschussfeststellung klargestellt, dass die Nachbarschaft innerhalb der Gemeinde oder auch in der Nachbargemeinde von diesem Gesetz nicht betroffen ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Dipl.-Ing. Pirklhuber: Lesen Sie den Antragstext vor!)

Zweitens komme ich auf die Änderung im Wasserrechtsgesetz zu sprechen. Wir haben im vergangenen Jahr den § 33 f betreffend die Grundwassersanierung auch mit den sozialdemokratischen Abgeordneten bereits weitgehend verhandelt. Da das damals aber mit anderen Dingen junktimiert wurde, kam es nicht mehr zur Beschlussfassung. Jetzt haben wir eine Regelung betreffend Maßnahmen, mit welchen die Grundwassersanierung tatsächlich in Angriff genommen werden kann.

Außerdem wurde immer beklagt, dass die Nitratrichtlinie in Österreich zu schlampig umgesetzt wurde. Nun regelt § 55 b die Forderung, die die EU hinsichtlich der Nitratrichtlinie immer wieder an Österreich gestellt hat.

Zum Pflanzenschutzmittelgesetz: Wenn Abgeordneter Pirklhuber beklagt hat, dass damit neue Mittel leichter angemeldet und in Verkehr gebracht werden können, dann sage ich: In der Regel sind die neuen Mittel ökologischer und haben weniger Nebenwirkungen.

Zum Vergleich: Die österreichischen Bauern gelten im europäischen Vergleich als die am ökologischsten Wirtschaftenden von allen. Daher sollte man die österreichische Landwirtschaft nicht immer schlechter machen, als sie ist! In Österreich beträgt der Wirkstoffeinsatz pro Hektar weniger als ein Kilogramm, im rot-grünen Deutschland ist es mehr als das Doppelte, im rot-grünen Frankreich und auch im sozialliberalen Belgien ist es das Vierfache, im sozialliberalen Holland das Sechsfache und selbst in Portugal, wo der Präsident der Sozialistischen Internationale Ministerpräsident ist, beläuft sich die Anwendung auf das Vierfache von Österreich. (Abg. Dr. Khol: So ist es!)

Ich habe abschließend noch einen Abänderungsantrag zum Agrarrechtsänderungsgesetz 2000 einzubringen, der in Wirklichkeit eine Druckfehlerberichtigung darstellt:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Schwarzenberger, Aumayr und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutzgesetz 1995, das Pflanzgutgesetz 1997, das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997, das Saatgutgesetz 1997, das Wasserrechtsgesetz 1959, das Flurverfassungs-Grundsatzgesetz 1951, das Grundsatzgesetz 1951 über die Behandlung der Wald- und Weidenutzrechte sowie besonderer Felddienstbarkeiten, das Güter- und Seilwege-Grundsatzgesetz 1967 und das Weingesetz 1999 geändert werden (Agrarrechtsänderungsgesetz 2000), 107 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP in


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