Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 234

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heute anders darstellen oder bedauern. Diese Vorgangsweise, meine sehr geschätzten Damen und Herren, ist in unseren Augen einfach fahrlässig!

Wir haben aber einen Abänderungsantrag eingebracht, in dem es genau um diese Übergangsfristen geht. Bei diesem unserem Antrag steht die Gesundheit der Verbraucher im Vordergrund. Die Gesundheit der Menschen ist uns hier wichtig, aber nicht unbedingt die Interessen der Industrie und jener, die mit diesen Produkten handeln. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich meine daher, wenn unser Antrag Ihr Verständnis findet, meine sehr geschätzten Damen und Herren von den Regierungsparteien, dann werden wir Ihrer Vorlage zustimmen können. Um ganz ehrlich zu sein: Ich rechne aber nicht damit. (Beifall bei der SPÖ.)

21.43

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Fallent. – Bitte.

21.43

Abgeordneter Ing. Gerhard Fallent (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist es, was uns unterscheidet: eine ausgewogene und machbare Politik. Die betreiben wir, und die bringt Erfolg. Und ausgewogene und machbare Gesetze sind es, die Zukunft haben werden! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Die Orientierung an dem, was Österreich dient, liegt uns am Herzen. Wenn Kollege Wimmer sagt, dass Sie auf der Seite der Konsumenten sind, dann sagen wir Ihnen: Wir sind auf der Seite aller Österreicher! In diesem Sinne haben wir auch dieses Gesetz vorgeschlagen und entworfen, indem wir im Zuge der Interessenabwägung versucht haben, alle Anliegen darin zu verpacken. (Abg. Schwemlein: Man kann nicht allen Herren dienen!) Ja, das weiß ich, aber man sollte zumindest der Mehrheit dienen.

Das Biozid-Produkte-Gesetz ist nichts anderes als die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die am 14. Mai 1998 beschlossen wurde und in Kraft getreten ist. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, diese EU-Richtlinie in nationales Recht umzuwandeln. Mit der Biozid-Richtlinie soll das Inverkehrbringen dieser Biozid-Produkte EU-weit geregelt werden. Im Vordergrund stehen die Vereinfachung und Harmonisierung in den Mitgliedstaaten, weil zurzeit sehr unterschiedliche Regelungen bestehen. Dabei soll ein hohes Schutzniveau der Menschen und der Umwelt gewährleistet und gesichert sein.

Wie weit eine europäische Harmonisierung zustande kommt, hängt entscheidend davon ab, ob die Mitgliedstaaten diese Richtlinie gleichartig umsetzen und ob die Behörden sie in gleichem Sinne anwenden. Ziel dieses Biozid-Produkte-Gesetzes ist es, die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass Biozid-Produkte nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie bei bestimmungsgemäßer Anwendung weder schädigende Auswirkung auf die Gesundheit der Menschen und Tiere noch unannehmbare Auswirkungen auf die Umwelt haben.

Was sind eigentlich Biozid-Produkte? – Man kann das sehr kurz sagen: Es sind letztendlich alle nicht landwirtschaftlich eingesetzten Schädlingsbekämpfungsmittel. Diese sehr weit ausgelegte Definition wird in einem Verzeichnis von 23 Produktarten konkretisiert. Bei der Zulassung und Registrierung unterscheidet man zwischen Biozid-Produkten mit niedrigem Risikopotential und solchen mit höherem. Jene mit niedrigem Risikopotential brauchen nur registriert zu werden, und jene mit höherem müssen bescheidmäßig zugelassen werden.

Es bestehen ausreichende Übergangsfristen, die Sie nicht einsehen wollen. Aber auch das ist eine Sache, die letztendlich dem Konsumenten entgegenkommt, weil dadurch die Preisniveaus gehalten werden können. Es kann auch nicht sein, dass die Preise steigen und somit die Konsumenten Nachteile haben.

Die Bundesregierung hat sich bemüht, unter Abwägung aller Interessen bei bestmöglichem Schutz der Gesundheit der Menschen und der Tiere sowie der Umwelt ein Gesetz vorzulegen, welches den europäischen Richtlinien entspricht und eine Harmonisierung in den Mitgliedstaaten ermöglicht. Österreich wird mit dieser Beschlussfassung Vorbild für viele andere euro


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