Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 235

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päische Mitgliedstaaten sein. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.47

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Kollege Heinzl. – Bitte.

21.47

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Der Verwendungszweck von Biozid-Produkten ist die Abschreckung, Zerstörung, sonstige Unschädlichmachung beziehungsweise Verhinderung von Schädlingen in den unterschiedlichsten Gebieten, wie im Veterinärbereich, im Privatbereich oder im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens. Diese Aufzählung zeigt auch, wie notwendig eine Regelung dieses Bereiches ist, da wir alle nahezu täglich mit solchen Produkten in Kontakt kommen.

Das uns vorliegende Bundesgesetz zielt nun darauf ab, durch geeignete Maßnahmen die Voraussetzungen für den Schutz der Gesundheit von Menschen und Tieren und den Schutz der Umwelt vor Gefahren beziehungsweise Risiken zu schaffen.

Dem soll in erster Linie das zukünftige Zulassungs- und Registrierungsverfahren dienen, in dem die Biozid-Produkte, bevor sie auf den Markt gelangen, behördlich bewertet werden. Der vorliegende Entwurf wurde, wie bekannt, großteils bereits in der vorangegangenen Legislaturperiode ausgearbeitet, und er sollte in seiner ursprünglichen Intention so bald wie möglich in Kraft treten.

Dass diese Absicht, sehr geehrte Damen und Herren, nun nicht mehr besteht, kann nur damit erklärt werden, dass sich die Chemie-Lobby bei den Regierungsparteien gehörig Gehör verschafft hat. Die Forderung der Chemie-Lobby nach einer Verzögerung der Inkraftsetzung der Regelung, gemäß der betroffene Produkte ab sofort nicht mehr verkauft werden dürfen, hat bei der ÖVP und auch bei der FPÖ anscheinend großen Anklang gefunden.

Wir Sozialdemokraten wehren uns gegen diese Vorgangsweise und fordern die Regierungsparteien auf, das Beste für Mensch und Umwelt zu beschließen.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal an die Absicht der Richtlinie der EU erinnern: Mensch, Tier und Umwelt sollen vor Biozid-Produkten, die sie beeinträchtigen könnten, geschützt werden.

Hält man sich diesen Grundsatz vor die Augen (Abg. Mag. Schweitzer: Vor Augen!), dann ist es umso unverständlicher, dass die Koalitionspartner dem vorliegenden Gesetz die Zustimmung geben werden. Trotz anerkannter oder erkannter Gefahren diese gefährlichen Produkte auf dem Markt anbieten zu lassen, bedeutet meiner Meinung nach eine bewusste Gefährdung der Menschen und der Umwelt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Eine wichtige Gesetzesvorlage ist schon seit längerem in Vorbereitung und soll nun beschlossen werden. Zur Änderung des § 44 möchte ich nochmals betonen, dass die schon oftmals angesprochene Fristerstreckung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf klar abzulehnen ist. Den Erstinverkehrsetzern ist ja bekannt, ob ein Wirkstoff ein Altwirkstoff ist, ob er bereits vor dem 14. Mai 2000 in Verkehr war. Sie haben nach dem ursprünglichen Entwurf über ein Jahr Zeit, ihren Verpflichtungen nachzukommen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin der Auffassung, dass die Fristerstreckung abzulehnen ist, und ich werde deshalb dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht meine Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf: Das wundert mich!)

21.51

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

21.51

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Ich habe gar nicht gewusst, was es in Haushalten eigentlich alles an giftigen Produkten gibt. Durch diese Gesetzesvorlage werde ich sozusagen der seiten


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