Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 265

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Aber dass das Instrument der Sparbücher beziehungsweise der Sparkonten ein geeignetes Instrument zur Geldwäsche wäre, ist sicherlich nicht der Fall. (Abg. Auer: So ist es!) Darin nämlich, zu sagen, dass ein Sparbuch zur Geldwäsche zu verwenden wäre, würde ich eher als Feigenblatt sehen. Jene Länder, in denen die Kriminalität gerade im Bereich der Drogenkriminalität beziehungsweise sonstiger Kriminalität hoch ist, machen es sich bequem. Sie betreiben nicht dort die entsprechende Ursachenforschung und gehen gegen diese Kriminalität nicht im Ursprungsland vor, sondern suchen sich irgendein Feigenblatt beziehungsweise eine Alibihandlung in einem anderen Land. Das gilt jetzt in Bezug auf die Anonymität leider für Österreich.

Wir beugen uns diesem Urteil, weil wir sonst ausgeschlossen werden. Aber glücklich sind wir mit dieser Vorgangsweise nicht. Die Anonymität der Sparbücher als Instrument der Geldwäsche anzusehen, war sicherlich nicht der richtige Anlassfall. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

23.49

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Huber zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

23.49

Abgeordnete Anna Huber (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich bin der Meinung, dass mit dem heutigen Beschluss zur Abschaffung der Anonymität eine sehr einschneidende Veränderung in der österreichischen Sparkultur geschieht. Damit kommt es auch zu sehr einschneidenden Veränderungen für die österreichischen Sparerinnen und Sparer.

Es werden daher – ich weiß das als Mitarbeiterin eines Geldinstitutes – äußerst intensive Beratungsstunden auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kreditsektor zukommen. Herr Staatssekretär, ich frage Sie: Haben auch Sie seitens des Ministeriums eine Information für die Sparerinnen und Sparer vorgesehen? Wie sieht sie aus? Wann wird sie erfolgen?

Sehr geehrte Damen und Herren! Angesichts der späten Stunde ist nur kurz zu sagen: Unsere Haltung zur Novelle des Bankwesengesetzes sowie zur Befreiung im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz und zur fehlenden Obergrenze haben Kollege Heindl und Kollegin Hagenhofer schon sehr ausführlich dargelegt. Ich möchte im Zusammenhang mit der Änderung des Bankwesengesetzes nur noch auf eine Reihe von konsumentenpolitischen Forderungen verweisen, von denen ich mir erwartet hätte, dass sie zumindest zum Teil in dieser Novelle des Bankwesengesetzes berücksichtigt werden.

Ich erinnere etwa an die Forderungen nach taggleicher Wertstellung von Ein- und Auszahlungen oder an die Normierung einer angemessenen Überweisungsdauer von maximal zwei Tagen für den Inlandsüberweisungsverkehr. Ich erinnere auch an die erweiterte Informationspflicht bei der Einlagensicherungshöhe und den eigentlich ziemlich großen Handlungsbedarf bezüglich des § 33 Bankwesengesetz, worin es um den effektiven Jahreszinssatz bei Kreditverträgen geht. Konsumentinnen und Konsumenten können nämlich nur dann vergleichen, wenn alle Kosten und Spesen im effektiven Jahreszinssatz enthalten sind.

Herr Staatssekretär! All diese und auch weitere Forderungen der Konsumentenschützer und -organisationen sind Ihnen bekannt. Wenn Sie tatsächlich – wie behauptet wurde – der Anwalt der kleinen Sparer, der Anwalt der Konsumentinnen und Konsumenten wären, dann frage ich mich: Warum gibt es keine Obergrenze bei der nachträglichen Steueramnestie, und warum gibt es keinerlei Bestimmungen, die zum Vorteil der Konsumentinnen und Konsumenten gewesen wären? – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

23.52

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Auer zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2,5 Minuten. – (Heiterkeit.)  – 3 Minuten.

23.52

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die EU-Kommission und die internationale Geldwäschebehörde FATF wa


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