Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 266

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ren und sind davon überzeugt, dass mit den anonymen Sparbüchern in Österreich Geld gewaschen wird.

Ich sage wie mein Vorredner Kollege Trattner: Diese Ansicht ist unsinnig, weil damit tatsächlich keine Geldwäsche durchgeführt werden kann. Aber es fehlt dafür das Verständnis. Offensichtlich haben wir das nicht hinübergebracht. Tatsache ist, dass dies jetzt neu zu regeln ist.

Wichtig ist – das erscheint mir notwendig –, dass in Hinkunft stärkere Restriktionen hinsichtlich der Voraussetzungen für die Einleitung von Finanzstrafverfahren geschaffen werden. Ein Konto kann nicht quasi auf bloßen Verdacht hin geöffnet werden, oder es sollte nicht so einfach geöffnet werden können. Wichtig wäre hiefür eine richterliche Verfügung.

Meine Damen und Herren! Zum Zweiten bekenne ich mich dazu, dass es keine Obergrenze gibt. In diesem Fall würde eine Kapitalflucht vor sich gehen. Wenn ich mir vorstelle, dass nur 100 Milliarden Schilling ins Ausland abwandern würden, so würde dies einen Steuerverlust, einen KESt-Verlust in Höhe von 1,2 Milliarden Schilling bedeuten. Ich frage mich, wer dies verantworten könnte.

Meine Damen und Herren! Ich halte es für richtig, dass diese beiden Novellen heute beschlossen werden. Trotzdem ist das nicht der Weisheit letzter Schluss. Wir werden tatsächlich, wie Kollege Heindl angeführt hat, nachdenken müssen, um noch eine notwendige, wichtige Regelung zu finden.

In diesem Sinne stimmen wir selbstverständlich zu. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

23.54

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Müller zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

23.54

Abgeordneter Hans Müller (Freiheitliche): Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wie meine Vorredner schon festgestellt haben, besteht seit 1989 eine Aufforderung der OECD an Österreich, das anonyme Sparbuch abzuändern. 1995 folgte eine Klage der EU-Kommission, und es ist, wie erwartet, die Entscheidung des EuGH zu Ungunsten Österreichs ausgefallen. Die nun vorliegenden Nachbesserungen wurden notwendig, weil die OECD-Arbeitsgruppe FATF zur Bekämpfung der Geldwäsche zusätzliche Forderungen stellte.

Wie sieht nun die Regierungsvorlage aus? – Ab November dieses Jahres dürfen keine anonymen Sparbücher mehr eröffnet werden. Bei bestehenden Sparbüchern muss sich der Kunde ab November 2000 gegenüber der Bank legitimieren. Einzahlungen und Überweisungen dürfen jedoch ab November 2000 nur noch auf identifizierten Konten erfolgen. Behebungen sind bis 30. Juni 2002 weiterhin anonym möglich.

Sollte bis zum 30. Juni 2002 keine Identifizierung des Kunden erfolgt sein, ist bei Sparbüchern mit Guthaben von mindestens 200 000 S eine Auszahlung nur nach Abwarten einer Siebentagefrist möglich. In dieser Frist prüft das Innenministerium nach einer entsprechenden Meldung der Bank, ob der Verdacht auf Geldwäsche vorliegt.

Sofern das Sparbuch nicht auf den Namen des Kunden lautet und ein Guthaben unter 200 000 S aufweist, kann vom Sparkonto unter Nennung des vereinbarten Losungswortes weiterhin abgehoben worden. Außer einer einmaligen Identifizierung ändert sich bei diesen Sparbüchern für die Sparer nichts.

All diese Maßnahmen müssten ausreichen, um auch die letzten von der FATF befürchteten Geldwäsche-Schlupflöcher zu schließen. Mit der Abschaffung der Anonymität von Spareinlagen setzt die jetzige Bundesregierung den schon längst fälligen Schritt, die Vorschriften der OECD einzuhalten.


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