Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 44

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Ich erteile daher keine Ordnungsrufe, und dies umso mehr, als ich vermeiden will, dass der Eindruck entsteht, es handle sich hierbei quasi um eine "Proporzerteilung": einer an die Regierung, einer an die Opposition.

Wir werden aber in wenigen Minuten mit einer sehr schwierigen Debatte über die Pensionsreform beginnen. Ich bitte Sie jetzt schon, dann, wenn die Emotionen vielleicht noch höher sein werden, ein bisschen vorsichtig zu sein und in der Wortwahl die Sache nicht zu schwierig zu machen.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich habe die Aktuelle Stunde schon als geschlossen erklärt und komme jetzt zur Abstimmung  – (zu einem der Konzeptbeamten gewandt) ich darf bitten, nochmals einzuläuten – über die Abstandnahme von der Aufliegefrist.

Um Punkt 6 der Tagesordnung der heutigen Sitzung in Verhandlung nehmen zu können, ist es nach § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des Ausschussberichtes abzusehen.

Es handelt sich um den Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 188/A der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Dr. Khol und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bezügegesetz und das Bundesbezügegesetz geändert werden soll.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der geschäftsordnungsmäßig vorgesehenen Aufliegefrist in diesem Fall ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest, dass dieser Beschluss einstimmig gefasst wurde.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich nach § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte schriftliche Mitteilung und bitte um deren Kenntnisnahme.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 945/J bis 985/J.

Zurückziehungen: 883/J und 929/J.

Schriftliche Anfrage an den Präsidenten des Nationalrates: 7/JPR.

2. Anfragebeantwortungen: 627/AB bis 741/AB.

3. Regierungsvorlage:

Bundesgesetz, mit dem das Rechtspraktikantengesetz geändert wird (111 der Beilagen).

4. Ergänzung oder Änderung von Regierungsvorlagen oder Berichten:

Änderung der Regierungsvorlage 66 der Beilagen betreffend Bundesgesetz, mit dem Neuregelungen auf dem Gebiet der Erdgaswirtschaft erlassen werden (Gaswirtschaftsgesetz – GWG), das Bundesgesetz betreffend den stufenweisen Übergang zu der im Gaswirtschaftsgesetz vorgesehenen Marktorganisation erlassen wird und das Preisgesetz 1992, die Gewerbeordnung 1994, das Rohrleitungsgesetz, das Reichshaftpflichtgesetz sowie das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz geändert werden (Zu 66 der Beilagen).


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