Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 96

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Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Dr. Finz. – Bitte.

13.46

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr verehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Petrovic hat im Verfassungsausschuss und auch heute im Plenum der Regierung quasi den Vorwurf gemacht, wir wollen uns die Verfassungsrichter geneigt machen, indem wir eine eigene Hinterbliebenenregelung für sie machen.

In diesem Punkt liegt eine zweifelhafte Rechtslage vor. Ich darf Ihnen die Stellungnahme des Leiters des Verfassungsdienstes zu diesem Problem zur Kenntnis bringen. Darin heißt es – ich zitiere –: "Betrachtet man die Regelung des § 5i Verfassungsgerichtshofgesetz als eine abschließende, so wäre ein davon abweichendes Kürzungsregime auf einfachgesetzlicher Stufe sowohl oberhalb als auch unterhalb eines Ministerbezuges nicht zulässig." – Und weiter heißt es: "Dem ist allerdings entgegenzuhalten, dass der Wortlaut des § 5i Abs. 1 Verfassungsgerichtshofgesetz es nicht ausschließt, ein Kürzungsregime unterhalb des im § 5i Verfassungsgerichtshofgesetz vorgesehenen Höchstbetrages einfachgesetzlich vorzusehen." – Zitatende.

Wir werden jetzt die zweite Lösung wählen. Aber das ist eine zweifelhafte Frage, das wird vom Leiter des Verfassungsdienstes selbst bestätigt. Frau Abgeordnete Dr. Petrovic hat das immer im Verfassungsausschuss urgiert, sie hat gefragt: Was sagt der Leiter des Verfassungsdienstes dazu? – Also selbst dieser sagt, man könne hier zweierlei Ansicht sein. Es war aber keinesfalls die Absicht der Bundesregierung, die Richter des Verfassungsgerichtshofes – beziehungsweise ihre Hinterbliebenen – zu bevorzugen und sie für die Pensionsneuregelung geneigter zu machen.

Frau Abgeordnete Reitsamer! Sie haben die finanziellen Auswirkungen der Erhöhung des Pensionsbeitrages von 0,8 Prozent angeführt. Sie haben auf die finanziellen Auswirkungen auf die Pensionisten hingewiesen und haben in diesem Zusammenhang von einem Milliardenbetrag gesprochen. (Abg. Reitsamer: Nein, ich habe von den finanziellen Auswirkungen der Pensionsanpassung gesprochen, Herr Staatssekretär!)  – Ach so, nur von der Pensionsanpassung.

Ich wollte nur sagen, im öffentlichen Dienst wird die gesamte Pensionsanpassung, die wir hoffentlich heute im Sinne der zukünftigen Sicherung des Pensionssystemes beschließen werden, im Jahr 2003 eine Minderung des vorgesehenen Zuwachses um rund 4 Milliarden Schilling bringen. Und der Beitrag der Bundespensionisten mit der maßvollen Anhebung um 0,8 Prozent wird rund 500 Millionen Schilling ausmachen. Ich glaube, das ist ein maßvoller Beitrag für dieses Pensionssystem, weil man ja auch die relative Höhe zu anderen Pensionssystemen der Bundespensionisten berücksichtigen muss.

Wie wir wissen, wird in ganz Europa über die Neuregelung der Pensionssysteme nachgedacht. Bei jeder Euro-Tagung, bei jedem OECD-Ministerrat ergeht die Aufforderung an die Mitgliedstaaten, nachhaltig die Pensionssysteme zu sichern. Warum sind sie nachhaltig zu sichern? – Wir haben höhere Lebenserwartungen, aber eine rückläufige Geburtenrate. Man tritt auf Grund längerer Ausbildungszeiten später in das Berufsleben ein. Außerdem ist auf Grund des gestiegenen Wohlstandes ein Trend zur Basisversorgung festzustellen, und auf freiwilliger Basis soll man Eigenvorsorge für eine höhere Pensionsanwartschaft treffen.

Nun kann man zwar über die Finanzierbarkeit eines Pensionssystems verschiedener Meinung sein, es wird jedoch immer an den folgenden drei Punkten – da gibt es keinen vierten, fünften oder sechsten Punkt – festzunageln sein: Wie hoch ist die Pension? Wie lange beziehe ich die Pension? Welche Beiträge leiste ich?

Ein Vergleich des österreichischen Systems mit jenen Reformen, die im Ausland gemacht wurden, zeigt, dass wir zwar erst im Jahre 1997 die Letzte von mehreren Pensionsreformen durchgeführt haben, hinsichtlich des Pensionsantrittsalters aber vom gesetzlichen Zwang her praktisch nichts passiert ist, sondern nur Anreize für eine freiwillige Anhebung geschaffen wurden – und das, obwohl Experten schon seit 1993 darauf hinweisen, dass die Lebenser


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