Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 150

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hauptmann hat dort einen Beamten in Pension geschickt. Weiters ist das auch ein Mittel, um die Zahl der Dienstposten – wie angekündigt – zu kürzen.

Sie erhöhen den Pensionsbeitrag, den Pensionssicherungsbeitrag um 0,8 Prozent. Das ist im Übrigen ein Bruch des Versprechens, in bestehende Pensionen nicht einzugreifen, was heute ständig bestritten wird. Aber es ist ein Unterschied, ob von einer Bruttopension 1,5 Prozent oder 2,3 Prozent abgezogen werden. Das ist ein einfacher Rechenvorgang.

Frauenpolitisch möchte ich nur anmerken, an Stelle einer Vereinheitlichung – die Sie dauernd im Mund führen – der Pensionssysteme für alle Frauen, schreiben Sie die Kluft beim Pensionsalter fort. Fünf Jahre beträgt der Unterschied bei den Beamtinnen zu den ASVG-Versicherten, und zudem gibt es bei den Beamtinnen eine eingeschränkte Anrechnung und Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten und Vordienstzeiten. Das ist ein Beispiel dafür, wie man Harmonisierung aus Ihrer Sicht, aus Regierungssicht schaffen kann. Aber ich hoffe, dass Sie es allen erklären können und dass ich das dann weitertragen kann, denn das ist signifikant.

Stellen Sie sich vor, in einem Büro sitzen eine Vertragsbedienstete und eine Beamtin. Die Vertragsbedienstete geht mit 61 Jahren in Pension und erhält einen Bonus, weil sie länger geblieben ist. Die 61-jährige Beamtin wird mit Abschlägen bestraft, weil sie zu früh in Pension geht.

Noch ein Beispiel dafür, wie Sie die konkreten Bedürfnisse der Frauen missachten, ist die Hinterbliebenen-Regelung. Diese wird Frauen mit einem mittleren Einkommen empfindlich treffen, und die Leistungsbegrenzung wird die Frauen aus dem Arbeitsmarkt drängen, was – so scheint es – ein Hauptanliegen dieser Regierung ist. (Abg. Dolinschek: Das ist ein Blödsinn!)

Aber all das war nicht der letzte Streich, meine Damen und Herren! Die Regierung hat vorigen Freitag ihre weiteren Vorstellungen verkündet. Sie will das Pensionsalter um weitere 18 Monate anheben, das heißt, in absehbarer Zeit auf 63 Jahre, und das Beamtenpensionsrecht soll abgeschafft werden.

Die Frau Vizekanzlerin ist jetzt nicht da, ihr Interesse an diesem Thema dokumentiert sie damit. Sie konnte auch im Verfassungsausschuss diverse Fragen von mir nicht beantworten, oder sie wollte es nicht. Sie hat auch die Vorschläge meiner Fraktion betreffend gleiches Pensionsrecht für alle Neueinsteiger und die Anrechnung der Zeiten vor dem 18. Lebensjahr ignoriert und nicht darauf reagiert.

Meine Damen und Herren! Diese Regierung findet vor lauter Gelassenheit und lauter Gleichgültigkeit keine Antworten, aber sie schafft eines, nämlich Rechtsunsicherheit. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Dolinschek. )

14.36

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Ich gebe bekannt, dass der vorhin von Herrn Abgeordnetem Dr. Pumberger vorgetragene Abänderungsantrag ausreichend unterstützt ist und damit ebenfalls mit in Verhandlung steht.

Ich erteile als Nächstem Herrn Abgeordnetem Donabauer das Wort. – Bitte.

14.36

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! – Frau Kollegin Dr. Mertl! Ich war am Freitag in der Sitzung des Sozialausschusses. (Abg. Dr. Mertel: Ich rede vom Verfassungsausschuss!) Dort hat Ihre Fraktion Herrn Bundesminister Bartenstein und Frau Bundesministerin Sickl dezidiert gefragt: Planen Sie eine weitere Anhebung des Pensionszugangsalters? (Abg. Dr. Mertel: Ich habe es schriftlich hier!) – Die Antwort darauf war klar: Wir haben uns ein Ziel gesetzt, und das legen wir jetzt mit diesem Sozialrechts-Änderungsgesetz 2000 dem Parlament vor. Wir erwarten uns, dass dies beschlossen wird, um die Pensionen in Zukunft sichern zu können. (Abg. Dr. Mertel: 63 Jahre! Schriftlich!)


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