Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 184

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heißen, dass im Falle von Stromlieferungsverträgen, die den Bezug von elektrischer Energie zur inländischen Bedarfsdeckung aus Drittstaaten zum Gegenstand haben, die zur Deckung ihres Bedarfs elektrische Energie auch in Anlagen erzeugen, die nicht dem Stand der Technik entsprechen oder – ursprünglich hat es "und" geheißen; die Aufzählung ist also jetzt nicht kumulativ, sondern im Sinne von "jeweils" – von denen eine unmittelbare oder mittelbare Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von im Staatsgebiet befindlichen Menschen, Tieren und Pflanzen ausgeht, diese Drittstaaten im Grunde genommen, wenn eines dieser Kriterien in einer der Anlagen anfällt, von Stromlieferungsverträgen gegenüber Österreich auszuschließen sind. – Eine derart weitgehende Regelung gab es im bisherigen ElWOG nicht, und ich glaube, es gibt kaum Vergleichbares innerhalb der EU.

Darüber hinaus werden wir in einem Entschließungsantrag festhalten, dass der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit ersucht wird, auf die Elektrizitäts-Control GmbH im Interesse der österreichischen Anti-Kernenergie-Politik dahin gehend einzuwirken, dass die Arbeiten zur Erstellung einer Verordnung gemäß § 13 Abs. 2 ElWOG zeitgerecht so abgeschlossen werden, dass sie zeitgleich mit dem In-Kraft-Treten der Novelle zum ElWOG am 1. Oktober 2001 in Kraft tritt.

Ich glaube daher, dass wir uns vom Parlament her diesbezüglich keine Vorwürfe zu machen haben. Die Vorbereitungsarbeiten in diese Richtung sind gut und werden entsprechend nachhaltig wirken.

Meine Damen und Herren! Meine Herren auf der Regierungsbank! Wir werden in unseren Entschließungsantrag – der diesmal leider kein Vier-Parteien-Antrag ist, sondern nur von unserer Partei unterstützt wird – ein Ersuchen aufnehmen, dass unsere Bundesregierung die tschechische Bundesregierung ersuchen möge, eine Volksabstimmung zu diesem Thema zuzulassen. Ich weiß, dass das nicht sehr einfach ist, aber ich glaube, wenn in Österreich eine "No-na"-Volksbefragung beschlossen und initiiert wird, dann sollten wir uns zumindest dazu aufraffen, in einer so wesentlichen Frage wie der Inbetriebnahme von Temelin die tschechische Bundesregierung zu ersuchen, die 100 000 Unterschriften nicht einfach zu verwerfen, sondern diese Frage einer Volksabstimmung zuzuführen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.45

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hornek. – Bitte.

16.46

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Temelin ist für mich, meine Heimatgemeinde und meine Heimatregion seit Baubeginn ein brandheißes Thema, weil es bei gutem Wetter in Sichtweite meiner Heimatgemeinde ist. Der Bau dieses Atomkraftwerkes hat in meiner Heimatregion schon lange vor dem Fall des Eisernen Vorhanges zu hitzigsten Diskussionen geführt.

Er hat aber auch dazu geführt, dass man sich mit dem Thema Energie und Energiepolitik intensiv auseinander gesetzt hat und auch in der Praxis durchaus herzeigbare Beispiele auf die Beine gestellt hat.

Es wurden umfassende Energiekonzepte realisiert und nicht nur in der Theorie auf den Tisch gelegt. Das bedeutet, dass man alle Energiesparpotentiale so weit wie möglich genutzt hat und den restlichen Energiebedarf mittlerweile so weit wie möglich aus erneuerbarer Energie deckt.

Das besonders Erfreuliche ist, dass dieses Modell nicht nur in meiner Heimatregion kopiert und auch kapiert wurde, sondern dass auch von Seiten Tschechiens interessierte Bürger zu uns gekommen sind – es sind dies Tausende an der Zahl –, die sich dahin gehend informiert haben, welche Alternativen es zu jenen Technologien gibt, die während der kommunistischen Zeit als die allein selig machende Lösung für das Braunkohle-Problem unseres tschechischen Nachbarn gesehen wurden. Besonders erfreulich ist, dass eine Partnergemeinde unserer Heimatregion derartige Projekte mittlerweile realisiert hat und in Tschechien zum Multiplikator wird.


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