Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 192

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das Verwunderliche daran ist, dass ich jetzt gezwungen bin, sechs Punkte eines Entschließungsantrags vorzulesen, die du schon in eurem Antrag vorgelesen hast. (Abg. Mag. Schweitzer: Wortgleich! – Abg. Brix: Unterstütze ich ja! Es geht nur um die zwei Punkte!) Die Parlamentsdirektion hat mir mitgeteilt, dass ich ihn leider noch einmal verlesen muss und nicht sagen kann: 1. Punkt wie SPÖ-Antrag, 2. Punkt wie SPÖ-Antrag. – Es geht leider – angeblich aus Gründen der Geschäftsordnung – nicht. Ich verlese ihn daher noch einmal, drücke aber noch einmal meine Verwunderung darüber aus, dass ihr diesem Antrag nicht beitreten und zustimmen wollt. Das ist schon sehr verwunderlich. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Schweitzer, Ellmauer und Genossen betreffend die bevorstehende Inbetriebnahme des tschechischen Atomkraftwerks Temelin

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Die Bundesregierung wird ersucht, die Regierung der tschechischen Republik aufzufordern, dass die Brennstoffbeladung und anschließende Aktivierung des Atomkraftwerk Temelins keineswegs vor Abschluss aller ausstehenden Verfahren und eines umfassenden UVP-Verfahrens vorgenommen wird.

2. Die Bundesregierung wird ersucht, an die Regierung der tschechischen Republik heranzutreten, um sicherzustellen, dass den Nachbarländern im Rahmen der UVP-Verfahren zum Atomkraftwerk Temelin alle Rechte im Sinne der Espoo-Konvention gewährt werden.

3. Die Bundesregierung wird ersucht, die Regierung der tschechischen Republik aufzufordern, dass der europäischen Kommission und den Mitgliedsstaaten von den Temelin-Betreibern sowie der staatlichen Nuklearaufsichtsbehörde SUJB detaillierte Informationen zur Verfügung gestellt werden, auf deren Grundlage eine Prüfung des in Temelin erreichten Sicherheitsniveaus möglich ist.

4. Die Bundesregierung wird ersucht, an die tschechische Regierung heranzutreten, um durch eine rasche Ratifizierung der Espoo-Konvention die Rechte der Bürger der Nachbarländer im Rahmen der UVP-Verfahren zum Atomkraftwerk Temelin zu garantieren.

5. Die Bundesregierung wird ersucht, die tschechische Republik aufzufordern, den Nachweis zu erbringen, dass Temelin dem europäischen "Stand der Technik" entspricht. Im Anti-Atom-Aktionsplan heißt es dazu: "Sollte bei dieser Überprüfung nicht nachgewiesen werden können, dass Temelin diesem ‚Stand der Technik‘ entspricht, wird Österreich unverzüglich bilateral und auch im Rahmen der Europäischen Union die tschechische Regierung darauf hinweisen, dass der Stand der Technik eine Voraussetzung für eine Mitgliedschaft zur Europäischen Union ist."

In diesem Zusammenhang soll die österreichische Bundesregierung darauf drängen, dass eine internationale Expertenkommission die Anlage Temelin hinsichtlich des "Stand der Technik", in der von der Atomkraftwerksanlage Temelin ausgehenden Gefährdung vor Inbetriebnahme (Probebetrieb) des Kraftwerks untersuchen kann.

6. Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit soll auf EU-Ebene Initiativen setzen, dass Atomstrom-Importe aus Drittstaaten über EU-Staaten nach Österreich verhindert werden können.

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Vielleicht, liebe Kollegen, überlegt ihr euch doch noch einmal, ob ihr diesem unserem und gleichzeitig eurem Antrag nicht doch die Zustimmung geben wollt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Mag. Schweitzer: Hervorragend!)

17.21


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