Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 208

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Die Regelungen für die Witwen der Verfassungsrichter sind unklar. Eine Kanzlerwitwe hat eine höhere Witwenpension als eine Person, wo vorher beide Partner Höchstbeitragsgrundlage hatten. 100 000 S Witwenpension sind ein besserer Ehekitt als katholischer Glaube.

Die berufstätige Witwe mit vorher gleichem Familieneinkommen erhält keine Witwenpension.

Die Ambulanzgebühren verschlechtern die Gesundheit, verursachen Verwaltungsaufwand. Krankenscheingebühren bleiben. Nicht pro Quartal, pro Besuch wird die Gebühr fällig. Die zur Administration nötigen EDV-Systeme muss der Finanzminister bezahlen. Zur Erzielung besserer Erlöse nehmen Ordensspitäler ambulant behandelbare Patienten auf; aus Gründen der Rechtssicherheit wird die Zahl der Aufnahmen steigen. Alle Verantwortung liegt bei den Ärzten. Die Dokumentation wird, da die Gebühr im folgenden Jahr fällig ist, gigantisch. Alleinerhalter zahlen einige tausend Schilling im Jänner. Öffentliche Ambulatorien werden zugedreht, private Ambulatorien lukrieren, die Wirtschaftskammer gewinnt. Die Qualität der Niedergelassenen ist nicht höher. Klinisch vermutbare Mammakarzinome werden übersehen. Private Gewinnmaximierer verursachten die Hepatitis C-Seuche gesunder Plasmaspender. (Abg. Fischl: Wer sagt das?)

Neben dem Leid der Betroffenen tragen die Kosten Steuerzahler und Krankenversicherte. Das ist mehr Privat und weniger Staat. Selbstbehalte für Alkoholisierung – welche planen Sie noch? Verbieten Sie eben die Ausschank an Minderjährige und Alkoholisierte!

Keine Basisversorgung mehr der Patienten bei vertragslosen Zuständen durch Vernichtung der Sozialversicherungseinrichtungen. Die Sozialversicherung wird erpressbar von Ärztekammerbeamten und Funktionären.

Routil drohte selbst seinen Ärzten Disziplinarmaßnahmen an, sollten sie seine Honorarrichtlinien nicht einhalten. Medizinethik – ein Unterrichtsfach für Kammerfunktionäre.

Die Sozialversicherung muss Patienten ihre Behandlungskosten mitteilen. Wer kennt denn die des Spitalsaufenthaltes? Bei gleicher Leistung sind die tatsächlichen Kosten der Spitalsambulanzen günstiger, da Personal und Infrastruktur für stationäre Patienten vorhanden sind.

Sie verlangen Unmögliches! Die Sozialversicherungen sollen scheitern. Ihrer Ideologie entspricht es nicht, bei den Heilmittelkosten einzugreifen. Die 2,5 Milliarden Schilling an Einsparung dabei sind Utopie. Die mit 900 Millionen Schilling veranschlagte Anhebung der Rezeptgebühr wird aufgewogen durch die um 900 Millionen Schilling geringeren Beiträge von Arbeiter-Arbeitgebern.

Sie wollen Versicherungspflicht! Durch das Bezügebegrenzungsgesetz sind ihre Einkünfte bei den Kammern limitiert. In die Versicherungen hat der Rechnungshof kein Einschaurecht – ein weites Feld an Möglichkeiten. (Abg. Dr. Pumberger: Das können Sie nicht selbst geschrieben haben!)

Nur für Organspender gibt es Gebührenbefreiung, nicht für Organempfänger. Wer behauptet, diese Leistung zu erbringen, ist Gewinner. Qualität ist Nebensache. Dieses grausame und gesundheitsschädliche Gesetz zerschlägt unser Gesundheitssystem, verursacht Ärzten und Sozialversicherungen Gewissenskonflikte und Aufwand.

Aus Zeitökonomie bleiben meine Ausführungen unvollständig. Wir lehnen diese Bestrafung Kranker und das Verlassen der Solidarität ab! (Beifall bei der SPÖ.)

18.27

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann. – Bitte.

18.27

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren von der Bundesregierung! Herr Bundesminister! Die neue Bundesregierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm zu einer nachhal


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