Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 231

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Ferner haben die Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Feurstein und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Schließlich liegt ein ausreichend unterstütztes Verlangen auf namentliche Abstimmung hinsichtlich der dritten Lesung vor.

Ich werde zunächst über die von den Abänderungsanträgen betroffenen Teile und dann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes und schließlich entsprechend dem erwähnten Verlangen über den Gesetzentwurf in dritter Lesung in namentlicher Abstimmung abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Feurstein und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 1 Ziffer 13a, Artikel 2 Ziffer 7b, Artikel 3 Ziffern 4d und 27j sowie Artikel 4 Ziffer 2b bezieht, und ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Die Abgeordneten Öllinger und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 5 Ziffer 9 in § 34 bezieht, und ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist damit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über Artikel 5 Ziffer 9 in § 34 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer hiefür eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen nun zur dritten Lesung.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden. Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Die Stimmzettel, die zu benutzen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordnetenpulte und tragen den Namen des Abgeordneten sowie die Bezeichnung "Ja" – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise "Nein" – das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Gesetzentwurf in dritter Lesung stimmen, "Ja" -Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, "Nein" -Stimmzettel in die Urne zu werfen.

Ich bitte nun die Frau Schriftführerin, Frau Abgeordnete Parfuss, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Herr Abgeordneter Auer wird sie später dabei ablösen.

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerin Parfuss und den Schriftführer Auer werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Die Stimmabgabe ist beendet.

Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenzählung vornehmen.

Die Sitzung wird zu diesem Zweck für einige Minuten unterbrochen.


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