Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 243

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Arbeitszeitgesetz für Gesundheitsberufe in Krankenanstalten zu ändern, stimmen wir zu. Ich möchte aber fairerweise schon anmerken, dass der Entwurf dazu sowie diese Verhandlungen nicht von dieser Regierung, sondern von der vorherigen Regierung stammen beziehungsweise geführt wurden. (Zwischenruf.) – Wenn Sie Zweifel haben, dann fragen Sie nach.

Ich möchte Ihnen noch etwas erklären: Das Gesetz betreffend Arbeitszeit für Gesundheitsberufe ist seit 1997 in Kraft. Nach langjährigen mühsamen Verhandlungen konnte es jetzt auch im Hoheitsrecht des Bundes, das heißt an Universitätskliniken, umgesetzt werden beziehungsweise hat man begonnen, es umzusetzen. Ich bitte Sie daher, diese Sache zu unterstützen.

Ich möchte Ihnen einige Zahlen nennen. Fällt Ihnen eine Berufsgruppe ein, die sich freut, wenn ihre maximale wöchentliche Arbeitszeit auf 72 Stunden begrenzt wird, und das als ungeheuren Fortschritt gegenüber der Vergangenheit sieht? – Ich sage es Ihnen: Das sind die Ärztinnen und Ärzte an den Universitätskliniken. Und wenn Ihnen eine Berufsgruppe einfällt, die sich freut, wenn die durchgehende En-bloc-Arbeitszeit 49 Stunden beträgt, dann kann ich Ihnen sagen, sind dies wieder die Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken.

Ich glaube, es ist legitim, dass begleitend zu den Betriebsvereinbarungen, die in einer Art Rahmenentwurf verhandelt wurden, begleitende dienst- und besoldungsrechtliche Änderungen stattfinden.

Damit bin ich schon am Ende meiner Ausführungen. Ich bitte Sie, diesem Teil, dem anderen werden wir nicht zustimmen ... (Abg. Dr. Leiner: Dann können Sie dem anderen ja auch zustimmen!) – Nein, dem anderen könnte ich nicht zustimmen. – Es ist spät, ich glaube daher, wir lassen uns auf keine weiteren Debatten ein. – Danke.

21.36

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als Nächste hat sich Frau Vizekanzlerin Dr. Riess-Passer zu Wort gemeldet. – Bitte.

21.36

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzlerin Dr. Susanne Riess-Passer: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte auf das replizieren, was Herr Kollege Pendl gesagt hat, und würde schon bitten, dass man das Fehlen von Argumenten nicht immer durch falsche Behauptungen ersetzt, denn Sie haben das auch schon (Rufe: Weisen Sie es nach!)  – ich weise es sofort nach – im Ausschuss behauptet, und ich habe es auch dort schon richtig gestellt.

Es gibt keine besoldungsrechtlichen Verbesserungen für Mitarbeiter in Kabinetten, die Einstufung erfolgt wie bisher. Statt der Ernennung wird eine gleich hohe Ergänzungszulage bezahlt. Dadurch soll bei Arbeitsplatzverlust bei weniger als dreijähriger Ausübung keine Behalteklausel wirksam werden. Das heißt, es ist dies eine Verschlechterung für all jene, die weniger als drei Jahre in solch einer Position sind, für alle anderen bleibt alles gleich. Es ist das in Wahrheit also eine viel strengere Regelung als bisher, und sie stellt keinerlei Belastung für den Bundeshaushalt dar. Ich möchte das in aller Form deutlich klarstellen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

21.37

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann.

21.37

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Vizekanzler! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Durch die so genannte Dienstrechts-Novelle 2000 werden im Beamten-Dienstrecht eine ganze Reihe von Änderungen und Anpassungen vorgenommen. Das reicht von der bereits erwähnten Regelung der Wochenarbeitszeit für Ärzte an Universitätskliniken über die Anrechnung von Karenzurlauben für Austauschlehrer bis hin zum Überstellungs- und Zulagenrecht der Schul- und Fachinspektoren; es betrifft aber auch die Anrechnung der Zeit eines Hochschulstudiums, um nur einige Beispiele von vielen herauszugreifen.


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