Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 249

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Trattner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

22.00

Abgeordneter Mag. Gilbert Trattner (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Vizekanzlerin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich werde meine Ausführungen auch kurz halten, möchte aber schon ganz grundsätzlich erklären, warum wir Freiheitliche damals der Bezügereform nicht zugestimmt haben. Das hat auch den Grund gehabt, Herr Kollege Öllinger – das wissen Sie ganz genau –, dass es sich einige hier im Hohen Haus ganz schön gerichtet haben. (Abg. Öllinger: Herr Gugerbauer!) Es war nämlich jenen, die damals schon länger als zehn Jahre hier waren, die Pension zugesichert, und alle anderen hatten die Möglichkeit einer Option, und zwar entweder ins Pensionskassensystem überzutreten oder im alten System zu bleiben. Das war etwas, was die Freiheitlichen damals auf keinen Fall mittragen konnten.

Der zweite Bereich, um den es heute geht: Vor uns steht ein riesengroßes Konsolidierungspaket. Wir wollen dieses Konsolidierungspaket nicht so angehen wie damals die SPÖ, nämlich mit einer einseitigen Belastung der österreichischen Bevölkerung und vor allem der Bezieher kleinerer Einkommen, sondern wir wollen eine Konsolidierung herbeiführen, bei der alle Berufsgruppen ihren Beitrag leisten sollen. Mit "alle Berufsgruppen" meine ich sowohl die unselbständig Erwerbstätigen als auch die selbständig Erwerbstätigen, ebenso die Bauern, die Beamten und selbstverständlich auch die Politiker. Die Politiker sollten hiezu auch ihren Beitrag leisten, indem sie nicht besser gestellt werden als alle anderen.

Deshalb bringe ich folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Dr. Khol und Kollegen betreffend den Antrag 188/A der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Dr. Khol und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bezügegesetz, BGBl. Nr. 273/1972, und das Bundesbezügegesetz – BBG, BGBl. I Nr. 64/1997, geändert werden, in der Fassung des Ausschussberichtes 264 der Beilagen

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die im Titel bezeichnete Vorlage wird wie folgt geändert:

,Im Art. 1 Z 32c entfällt der 2. Satz des § 44k.‘"

*****

Das hat den einfachen Grund, dass wir auch keine Besserstellung der EU-Abgeordneten gegenüber den Beamten beziehungsweise den Abgeordneten zum Nationalrat haben wollen. Deswegen wird dieser Artikel gestrichen, damit auch diesbezüglich Gleichberechtigung gegeben ist.

Auch die Grünen sollten sich im Zusammenhang mit diesem Bezügegesetz überlegen, ob sie nicht doch zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

22.03

Präsident Dr. Heinz Fischer: Dieser Abänderungsantrag, der sehr spät eingebracht wurde, ist genügend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung beziehungsweise zur Abstimmung.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir gelangen daher, da auch ein Verlangen des Berichterstatters auf ein Schlusswort nicht gestellt wurde, zu den Abstimmungen.

Meine Damen und Herren! Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf in 264 der Beilagen.


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