Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 250

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Hiezu haben die Abgeordneten Ing. Westenthaler, Dr. Khol und Genossen den soeben von Kollegen Trattner verlesenen Abänderungsantrag eingebracht.

Es liegt auch ein von Abgeordnetem Öllinger eingebrachtes Verlangen auf getrennte Abstimmung vor.

Ich werde zunächst über die vom Abänderungsantrag beziehungsweise vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile des Gesetzes und dann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile abstimmen lassen.

Es haben, wie gesagt, die Abgeordneten Ing. Westenthaler und Dr. Khol einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 1 Z 32c bezieht.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein bejahendes Zeichen. – Ich stelle fest, dass dieser Abänderungsantrag in zweiter Lesung mit Mehrheit angenommen wurde.

Wir gelangen als Nächstes zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Z 32d in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Ziffer 32d in getrennter Abstimmung zustimmen, um ein Zeichen. – Ich stelle fest, dieser Teil des Antrages findet in zweiter Lesung einstimmige Zustimmung.

Ich komme zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein bejahendes Zeichen. – Ich stelle fest, dass dies mit Mehrheit beschlossen wurde.

Damit ist die zweite Lesung abgeschlossen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Vorlage auch in dritter Lesung zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Die Vorlage ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt.

7. Punkt

Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (66 und Zu 66 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem Neuregelungen auf dem Gebiet der Erdgaswirtschaft erlassen werden (Gaswirtschaftsgesetz – GWG), das Bundesgesetz betreffend den stufenweisen Übergang zu der im Gaswirtschaftsgesetz vorgesehenen Marktorganisation erlassen wird und das Preisgesetz 1992, die Gewerbeordnung 1994, das Rohrleitungsgesetz, das Reichshaftpflichtgesetz sowie das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz geändert werden (210 der Beilagen)

8. Punkt

Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (195 der Beilagen): Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz, mit dem die Eigentumsverhältnisse der österreichischen Elektrizitätswirtschaft geregelt werden, aufgehoben wird (211 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen nun zu den Punkten 7 und 8 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.


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