Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 264

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zesbeschluss im Sinne des § 82 der Geschäftsordnung nicht vor. (Abg. Dr. Khol: Schade! Leider nicht!) Somit ist diese Sache erledigt.

Damit haben wir diese Tagesordnungspunkte erledigt.

9. Punkt

Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Antrag 166/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Helmut Haigermoser und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (212 der Beilagen)

10. Punkt

Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Entschließungsantrag 51/A (E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen betreffend Sicherung und Belebung der Nahversorgung (213 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zu den Punkten 9 und 10 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Wünscht jemand das Wort zur mündlichen Berichterstattung? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Debatte ein. Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Kubitschek. – Bitte.

22.56

Abgeordnete Mag. Maria Kubitschek (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Nahversorgung ist ein Thema, das sehr viele Menschen direkt betrifft. Daher ist sie auch ein Thema, das sich sehr gut für diverse politische Sonntagsreden eignet.

Dass die realpolitische Umsetzung des populären Ziels, die Nahversorgung zu verbessern, unter Umständen allerdings ganz anders aussehen kann, konnten wir schon an der Vorgangsweise von Herrn Minister Farnleitner bei der ersten Auflage der so genannten Einkaufszentrenverordnung sehen. Aber immerhin war bei dieser ersten Auflage der Einkaufszentrenverordnung klar – und zwar sehr eindeutig klar –, was damit erreicht werden sollte: Große Handelsunternehmen sollten vor neuen Mitbewerbern geschützt werden, und zwar unter dem, wie ich meine, ziemlich durchsichtigen Deckmantel der Nahversorgung.

Das, was mir persönlich allerdings jetzt überhaupt nicht klar ist, Herr Minister Bartenstein, ist die Zielsetzung, die Sie mit dieser zweiten Auflage der Einkaufszentrenverordnung verfolgen. Einerseits erzählen Sie nämlich der Öffentlichkeit bei jeder Gelegenheit, dass Österreich mehr Wettbewerb braucht – das habe ich erst heute Nachmittag wieder in einer Presseaussendung von Ihnen gelesen –, andererseits aber hindert Sie nichts daran, im konkreten Fall zum Beispiel ein wirtschaftspolitisches Instrument einzusetzen, das meiner Meinung nach wettbewerbspolitisch mehr als problematisch ist. Sie wählen nämlich, genauso wie auch Herr Minister Farnleitner bei seiner ursprünglichen Verordnung, das Instrument einer Bedarfsprüfung.

Das ist aus wettbewerbspolitischer Sicht so ziemlich das Schlimmste, was man tun kann, und zwar insbesondere bei einer auch im internationalen Vergleich enormen Konzentration, die wir im österreichischen Einzelhandel vorfinden. Die Situation der österreichischen Nahversorgung ist zu einem großen Teil die Konsequenz aus dem radikalen Konzentrationsprozess in einigen Branchen des Einzelhandels. Wenn Sie jetzt noch einen Beitrag zur Verschärfung dieser Situation leisten und gleichzeitig in diversen Sonntagsreden für mehr Wettbewerb eintreten, dann haben Sie zumindest einmal Erklärungsbedarf.

Ihre Zielsetzungen werden mir aber auch nicht klarer, wenn Sie zuerst in einer Verordnung eine Warenliste vorlegen, die sich – lobenswerterweise, möchte ich sagen – wirklich auf die Waren des täglichen Bedarfs konzentriert, andererseits aber bei der erstbesten Gelegenheit und meiner


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