Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 275

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"2. § 17 Abs. 7 lautet:

,(7) Soweit die Abs. 2 und 3a bis 6 eine Beschäftigung zwischen 22 und 6 Uhr zulassen, dürfen Jugendliche in dieser Zeit nur regelmäßig beschäftigt werden, wenn vor Aufnahme dieser Arbeiten und danach in jährlichen Abständen eine Untersuchung gemäß § 51 des Arbeitnehmer/innenschutzgesetzes (AschG), BGBl. Nr. 450/1994, oder vergleichbarer österreichischer Rechtsvorschriften durchgeführt wurde.‘"‘"

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie das Ungeheuer von Loch Ness kommt die Arbeitnehmervertretung Jahr für Jahr am Ende der Schulzeit mit Horrormeldungen. "Jeder zweite Schulabgänger ohne Lehrstelle!" – So verkündet Herr Präsident Tumpel in der "Presse" von gestern. Auch in anderen Zeitungen und Zeitschriften war dieser Unsinn zu lesen. Tatsache ist, dass die Zahlen des AMS etwas ganz anderes zeigen. Nur noch in zwei Bundesländern gibt es weniger offene Lehrstellen als Lehrstellensuchende, und selbst dort ist diese Tendenz rückläufig.

Die Zahlen der im Monat Juni eingelangten Lehrverträge zeigen eindeutige Zuwächse. Die Zahlen des AMS lauten auf plus 9 Prozent österreichweit, Herr Schwemlein! (Abg. Schwemlein  – einen Zeitungsartikel in die Höhe haltend –: Kennen Sie das auch?) Lesen Sie die Statistiken, und Sie werden sehen, dass das, was hier verkündet wird, nicht der Wahrheit entspricht und unsachliche Panikmache ist! Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Weil eben die Zahlen so erfreulich sind, ist es auch nicht notwendig, das Auffangnetz in der vorgesehenen und ursprünglichen Form aufrechtzuerhalten. Sie wissen, dass die Stiftungen leider Gottes nicht jene Ergebnisse gebracht haben, die wir von ihnen erwartet haben. Die Lehrgänge waren wesentlich erfolgreicher. Daher werden die Lehrgänge weitergeführt. Auch bestehende Stiftungen werden weitergeführt. Ich bin sicher, dass damit jene vielleicht 1000 oder 1200 Schulabgänger, die nicht gleich zu Schulschluss in einem ordentlichen Lehrverhältnis unterkommen können, hier eine entsprechende gute Vorbereitung auf ein späteres Lehrverhältnis finden werden.

In diesem Sinne glaube ich, dass die vorliegenden Änderungen eine gute Weiterentwicklung des österreichischen Berufsausbildungsrechtes bedeuten werden und dass damit gewährleistet ist, dass in Zukunft alle Schulabgänger auch in Lehrverhältnissen unterkommen können. (Beifall bei der ÖVP.)

23.39

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Puttinger, Haigermoser und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Brosz. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

23.40

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Die Diskussion um die Vorlehre erinnert mich an andere Diskussionen, die wir in letzter Zeit hier immer wieder geführt haben. Dabei schlagen Sie Neuerungen und Verbesserungen vor und wischen auch die Kritik der Opposition ziemlich freihändig vom Tisch. Man kann Ihnen dabei manche Dinge zehnmal nachweisen: Sie sagen, es ist trotzdem nicht so. Vor allem argumentieren Sie einfach immer aus einem sehr eingeschränkten Blickwinkel, den man beim Nachfragen dann zeitweise auch bestätigt bekommt.

Ich möchte gleich am Anfang auf die Zahlen eingehen, die jetzt genannt wurden. Auch Frau Ministerin Gehrer hat in der letzten Sitzung des Unterrichtsausschusses bestätigt, dass die


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