Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 290

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Meine Damen und Herren! Jetzt sind eine Zerschlagung des Arbeitnehmerschutzes sowie die Gefährdung der Gesundheit der österreichischen Arbeitnehmer geplant. Geht es nämlich nach dem Regierungsprogramm von Blau-Schwarz, so brauchen Unternehmer Arbeitnehmer nur noch dann zu schützen, wenn es sie nicht zu viel Geld kostet. Gleichzeitig sollen die Arbeitsinspektorate der Interessensphäre der Unternehmer zugeordnet werden. (Anhaltende Zwischenrufe des Abg. Haigermoser. )

Meine Damen und Herren! Der Wunschzettel der Wirtschaftskammer ist, dass die Gefahrenermittlung in Zukunft nur noch geheim erfolgen soll. (Abg. Dr. Martin Graf: Wie war das beim "Konsum"?)

De Gipfel ist jedoch, dass der Arbeitgeber, wenn er die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehrmals in Gefahr bringt, nur einmal dafür bestraft werden soll, und das in Zeiten, in denen der Druck und der Stress auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer größer wird. Der Arbeitgeber soll nicht einmal dazu verpflichtet werden, die Beschäftigten über eventuelle Gefahren so zu informieren, dass sie auch verstanden werden, denn Gesundheitsrisiken für die Arbeitnehmerinnen und die Arbeitnehmer scheinen ja nicht mehr zu zählen.

Meine Damen und Herren! 51 Prozent der Arbeitgeber halten die Kontrolltätigkeit der Arbeitsinspektion für wichtig, für 49 Prozent der Arbeitgeber ist es kein Anliegen, dass der Schutz sowie der Gesundheitszustand für den arbeitenden Menschen gewährleistet ist. Zu diesen 49 Prozent der Arbeitgeber zählt für mich auch Arbeitgeber Bundesminister Bartenstein, wenn er dieser Demontage der Arbeitsinspektorate die Zustimmung gibt.

Wir Sozialdemokraten wissen sehr wohl, dass die blau-schwarze Regierung sich über unsere Forderungen, was den Schutz und die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betrifft, hinwegsetzt. Meine Damen und Herren von der blau-schwarzen Regierung! Es ist blanker Zynismus, wenn einerseits das Pensionsalter angehoben wird, die Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit abgeschafft wird, aber gleichzeitig die Ursachen, die zu einer Invalidität führen, nicht behoben werden.

Herr Bundesminister! Ich stehe als Arbeitnehmerin hier und weiß, wie wichtig die Tätigkeit der Arbeitsinspektion in den Betrieben für die Beschäftigten ist. Verschließen Sie nicht die Augen und lassen Sie Verschlechterungen für die Arbeitnehmer und -nehmerinnen nicht zu! (Beifall bei der SPÖ.)

0.47

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. – Bitte.

0.47

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Abgeordnete! Es ist zwar nur bedingt aktuell, den Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektion aus dem Jahr 1998 jetzt nach zwei Jahren zu diskutieren, aber es handelt sich Gott sei Dank nicht – wie Sie gesagt haben – um den Bericht aus dem Jahr 1995.

Seien Sie unbesorgt, die Tätigkeit der Arbeitsinspektion wird keinesfalls eingeschränkt. Auch wenn wir die Weiterentwicklung des Arbeitsinspektorates in Richtung Dienstleistung und Beratung verfolgen und unterstützen wollen, bleibt die Aufsichtsfunktion des Arbeitsinspektorates und seiner mehr als 300 Arbeitsinspektoren weiter voll aufrecht.

Ich habe mich zu Wort gemeldet, um eine konkrete Frage des Abgeordneten Öllinger zu beantworten, und zwar hinsichtlich der Grenzwertverordnung über die maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen. Mir wurde gesagt, dass Vorarbeiten, die bereits unter der Frau Ministerin Hostasch eingeleitet wurden, leider noch nicht abgeschlossen werden konnten. Es handelt sich dabei um Sozialpartnerschlussgespräche über verschiedene noch offene Punkte, aber die bereits hier im Plenum sehr anerkennend erwähnte Frau Sektionschefin Szymanski geht davon aus, dass diese Verordnung in Kürze erlassen werden wird. Das ist meine Antwort an Herrn Abgeordneten Öllinger. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

0.49


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