Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 310

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28. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 182/A der Abgeordneten Dr. Alois Pumberger, Dr. Erwin Rasinger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Ausübung des ärztlichen Berufes und die Standesvertretung der Ärzte, Ärztegesetz 1998, BGBl. I Nr. 169, geändert wird (1. Ärztegesetz-Novelle) (237 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen jetzt zum 28. Punkt der Tagesordnung.

Ich eröffne dazu die Debatte. Gemeldet hat sich als erste Rednerin Frau Dr. Pittermann. – Ich ersuche um Ihre Ausführungen. (Abg. Dr. Fekter: Frau Primaria, bitte kurz! – Weitere Zwischenrufe.)

1.59

Abgeordnete Dr. Elisabeth Pittermann (SPÖ): Ihr Demokratieverständnis ist bei Gott sehr eigenartig! (Beifall bei der SPÖ.) Ihre Minister haben in der Fernsehzeit ununterbrochen geredet, damit sie eine billige Plattform haben. Aber den frei gewählten Abgeordneten wollen Sie das Wort verbieten, weil Sie jetzt schlafen gehen wollen! (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn Sie sich physisch nicht in der Lage fühlen, in der Nacht hier zu arbeiten, dann, würde ich sagen, gehen Sie eben in die Invaliditätspension! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Mit Invaliden macht man keine Scherze, Frau Kollegin! Das ist eine Pietätlosigkeit! Mit invaliden Menschen Witze zu machen! – Weitere Zwischenrufe.)

Herr Präsident! Herr Staatssekretär! (Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Fasslabend gibt das Glockenzeichen. – Abg. Ing. Westenthaler: Mit Menschen macht man keine Witze! Das war kein guter Witz! Pietätlos!) Von Ihnen, Herr Staatssekretär, weiß ich, dass Sie in der Nacht arbeiten können, denn wir haben Kammersitzungen bis um 4 Uhr früh gehabt, und wir sind es auch von unserem Beruf gewöhnt, nachts zu arbeiten. (Anhaltende Zwischenrufe.)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Meine Damen und Herren! Der Lärmpegel ist so hoch, dass man von hier heroben fast überhaupt nichts versteht.

Ich bitte, der Frau Abgeordneten eine Chance zu geben!

Abgeordnete Dr. Elisabeth Pittermann (fortsetzend): Wenn Sie nicht wollen, dass ich lese, brauche ich viel länger. Ich brauche nämlich für Reden, die ich frei halte, doppelt so lange, als wenn ich sie lese. Also, wenn Sie das wollen, machen wir es eben so.

Dieser Novelle werden wir zustimmen (anhaltende Zwischenrufe bei den Freiheitlichen), denn sie beseitigt die Rechtsunsicherheit bei der Einhebung der Beiträge zum Wohlfahrtsfonds. Eine große Reform wird unumgänglich sein. Man wird wahrscheinlich den Wohlfahrtsfonds österreichweit zusammenlegen müssen, da die Riskengemeinschaft sehr klein ist. Die Beitragshöhe ist bis zu 18 Prozent des gesamtärztlichen Einkommens möglich, und das zusätzlich zu allen Abgaben, die im Sozialversicherungsbereich bestehen, ohne Limitierung und mit kleineren Leistungen als im ASVG.

Die Jungen zahlen ohne Aussicht auf Leistungen. Von Beiträgen und Leistungen wie im ASVG-Bereich träumen sie. Meine Ärztekammer zieht noch von diesen Pensionseinzahlungen 20 Prozent Altlaststeuer ab. Der Wohlfahrtsfonds vernichtet die Existenz der jungen Ärzte. Die Einzahlungen wären auf die Grundleistungen der österreichischen Ärztekammer zu limitieren. (Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Fasslabend gibt neuerlich das Glockenzeichen.)

Nicht nur die Satzung und die Beitragsordnung müssen durch die Aufsichtsbehörde überprüft werden (anhaltende Zwischenrufe bei den Freiheitlichen), auch die wirtschaftlichen und pensionssichernden Gegebenheiten sind durch die Aufsichtsbehörde zu überprüfen und sollten auch durch den Rechnungshof überprüft werden. Dazu ist eine Gesetzesänderung nötig. (Zwischenrufe des Abg. Kiss. )


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