Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 194

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Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Im Artikel I lautet der § 2:

"§ 2 (1) Mit Ablauf des 28. Februar 2002 verlieren die auf Schilling lautenden Banknoten und die auf Schilling oder Groschen lautenden Scheidemünzen ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel.

(2) Kreditinstitute gemäß § 1 (1) und Finanzinstitute gemäß § 1 (2) Z 2 BWG sind verpflichtet, auf Schilling lautende Banknoten und Scheidemünzen bis zum 30. 6. 2002 in haushaltsüblichen Mengen zum gesetzlichen Umrechnungskurs ohne Spesen in Euro umzutauschen."

*****

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen! Wenn ich mich richtig erinnere, haben Sie im Finanzausschuss Zustimmung hinsichtlich dieses Problems erkennen lassen. (Abg. Böhacker: Das war ein Irrtum!) – Das war ein Irrtum, genau.

Meiner Information nach haben sich die Banken durchgesetzt. Ich bitte Sie wirklich im Sinne der Menschen, denen von der Regierung versprochen wurde, dass sie keine Kosten bei der Umwechslung des Schillings auf Euro haben werden, dass wir dieses Versprechen einhalten können.

Ich bitte Sie, unserem Abänderungsantrag beizutreten, um die Konsumenten, besonders die älteren Menschen, zu schützen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.25

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der eben vorgetragene Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Dr. Finz. Ich bitte ihn um seine Ausführungen.

20.25

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Herr Präsident! Hohes Haus! Grundsätzlich begrüße ich die Intentionen des Abänderungsantrages, aber ich möchte darauf verweisen, dass kein anderes Mitgliedsland der EU eine derartige Bestimmung kennt. Außerdem ist der handelsübliche Betrag, der, so glaube ich, da genannt wird, ein relativ unbestimmter Begriff. Was ist das für eine Menge? Weiters glaube ich, dass man mit einem einfach rechtlichen Gesetz nicht in die freien Kontrahierungsregelungen der Banken mit ihren Kunden eingreifen kann, sondern dass hiezu eine Verfassungsbestimmung notwendig ist.

Ich würde daher eine Lösung auf privater Basis vorziehen. Die Banken und der Kreditapparat haben sich grundsätzlich dazu bereit erklärt, dort, wo Kundenbeziehungen bestehen, diese Verpflichtung weiterhin kostenlos zu erfüllen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.26

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Müller. – Bitte.

20.26

Abgeordneter Hans Müller (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Mit der Einführung des Euro am 1. Jänner 1999 haben wir einen wesentlichen Schritt zur Sicherung unserer Zukunft gesetzt.

Die gemeinsame europäische Währung, die weltweit Akzeptanz gefunden hat, beruht auf den gleichen Stabilitätsprinzipien wie bisher der Schilling, hinzu kommt aber noch die Wirtschaftskraft des gesamten Eurogebietes. Die Einführung des Euro ist keine Währungsreform, sondern eine Währungsumstellung. Die meisten älteren Menschen haben bereits eine Währungsreform


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