Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 54

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Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. (Abg. Ing. Westenthaler: Es ist eigentlich ein unfassbarer Skandal, dass der SPÖ-Vorsitzende nicht bei der Abstimmung ist!)  – Ich stelle ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist die Moral dieser Partei!)

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.

Ich stelle wiederum ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. (Abg. Mag. Trattner: Wieder fehlt der Gusenbauer! – Abg. Ing. Westenthaler  – in Richtung SPÖ –: Das ist Ihre Doppelmoral!)

2. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (98 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Mediengesetz geändert wird (262 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

11.53

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren auf der Regierungsbank! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Dies ist das richtige Thema, um etwas Emotion aus der Diskussion zu nehmen. Es ist ein sachliches Thema, und es ist ein Thema, bei dem Einigkeit herrscht. Uns liegt eine Regierungsvorlage vor, die den konsequenten Weg der vorhergehenden Regierung in diesem Bereich fortsetzt; damit kann man diese auch durchaus als gelungen und als zielführenden Vorschlag bezeichnen.

Es handelt sich im Wesentlichen darum, eine Anpassung unseres Rechts an EU-Normen sowie an die kanadischen und amerikanischen Normen zu gewährleisten beziehungsweise herzustellen. Das ist ein Zeichen, dass man in kleinen Teilbereichen europäische Dimensionen erreicht. Das lässt hoffen, dass man Ähnliches auch in anderen Bereichen irgendwann schaffen wird.

Es handelt sich hiebei um die Erweiterung der Ablieferungs- und Anbietungspflicht von Druckwerken auch auf Offline-Produkte. Das ist eine wichtige Anpassung, um unser Wissen für die Zukunft zu archivieren, insbesondere jenes Wissen in Forschung, Wissenschaft, Kultur und Kunst, das nunmehr auf neuen Medien gespeichert wird und letztendlich durch neue Technologien der Nachwelt zur Verfügung gestellt werden kann. Es ist daher wichtig, diese Ablieferungspflicht auf jene neuen Technologien zu erweitern, insbesondere auf CD-ROMs, um dadurch zu sichern, dass eine geordnete Sammlung unseres Wissens auch in Zukunft stattfinden kann. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Einwendungen oder die Bedenken, die bestanden haben, nämlich dass es zu finanziellen Verpflichtungen kommen könnte, wurden durch die zu leistende Vergütung, die hier beschlossen werden soll, entkräftet. Wir haben auch die Möglichkeit, das Urheberrecht weiterhin als jenes Recht zur Anwendung zu bringen, das letztendlich schützt, sodass die urheberrechtlichen


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