Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 76

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

unterstützen, zumal Österreich insbesondere im Europarat stets ein Vorreiter für die Abschaffung der Todesstrafe war und immer noch ist. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

13.28

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ellmauer. – Bitte.

13.28

Abgeordneter Matthias Ellmauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! 1 813 Menschen wurden allein 1999 in 31 Ländern hingerichtet, so die offiziellen Zahlen. Zum Tode verurteilt wurden 3 857 Menschen in 63 Ländern. Im Iran, in Saudi-Arabien und den USA ist die Zahl der Hinrichtungen 1999 sogar angestiegen, obwohl insgesamt die Zahl der Hinrichtungen zurückgegangen ist.

Angesichts dieser Zahlen ist es Pflicht jener Länder – Kollege Posch hat das schon richtig ausgeführt –, in denen die Todesstrafe verboten ist, dagegen ihre Stimme zu erheben. Das Recht des Menschen auf sein Leben steht im Zentrum des grundrechtlichen Schutzsystems. Das Grundrecht schützt vor willkürlichen Eingriffen in das menschliche Leben und seiner Selbstschutzlosstellung.

In Österreich wurde die Todesstrafe lange Zeit damit als vereinbar angesehen. Erst im Jahr 1968, also in der Zeit eines ÖVP-Bundeskanzlers, wurde sie durch Artikel 85 des Bundes-Verfassungsgesetzes ausnahmslos verboten.

Betonen möchte ich, dass das Lebensrecht jedes Menschen vom Beginn seiner körperlich-geistigen Existenz an bis zum Tod besteht. Das Recht auf Leben kommt daher auch dem Embryo zu. Es ist unsere Pflicht, auch das ungeborene Leben zu schützen!

Verwunderlich und eigentlich zutiefst beschämend ist es meiner Meinung nach, dass Staaten wie die USA, die sich häufig so vehement für den Schutz der Menschenrechte einsetzen, das Recht auf Leben noch immer mit Verhängung und Ausführung von Todesstrafe mit Füssen treten. 1999 wurden allein in den USA 98 Gefangene hingerichtet.

Häufig wird die Todesstrafe in den USA und anderen Ländern durch die Notwendigkeit der Prävention und des Schutzes der Gesellschaft gerechtfertigt. Diese beiden Gründe sind weitgehend strittig, denn sie rechtfertigen weder die Todesstrafe, noch wird mit der Todesstrafe die gewünschte Wirkung erzielt, wie Untersuchungen eindeutig belegen. Außerdem birgt eine Verurteilung auch immer die Gefahr eines Irrtums in sich. Somit besteht die Gefahr, dass Unschuldige hingerichtet werden.

Von 1973 bis Mitte 1999 wurden in den USA 87 Gefangene von der Todesstrafe freigesprochen. Die Todesstrafe an sich ist grausam und menschenverachtend, aber die Vorstellung, dass unschuldige Menschen getötet werden, ist abscheulich. (Allgemeiner Beifall.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Menschenrechte sind unteilbar. Rachegefühle von Verwandten von Opfern und die Aufgabe des Staates, die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten, rechtfertigen nicht die Todesstrafe. Die heutige Gesellschaft, so sollte man meinen, müsste über derart grausame, menschenverachtende Methoden hinausgewachsen sein und mit mehr Weitsicht, vor allem aber Achtung des menschlichen Lebens agieren.

Ich möchte in diesem Zusammenhang die Leistungen der NGOs hervorheben, die zur Bewusstseinsbildung und zur Wissensverbreiterung zum Thema Todesstrafe wertvolle Arbeit leisten und sich unermüdlich für deren Abschaffung einsetzen.

Ich sehe es also als unsere Pflicht an, auf diese Missstände hinzuweisen und diese zu thematisieren. Die Bundesregierung, im Besonderen die Frau Außenministerin, wird aus diesem Grund ersucht, sich bei jeder sich bietenden Gelegenheit verstärkt für das Anliegen einer weltweiten Abschaffung der Todesstrafe einzusetzen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite